325.000 Euro für 712 Tage im Gefängnis

(Symbolbild)
Justizirrtum: Unschuldiger saß wegen Mordversuchs in Haft

712 Tage lang saß Franz Ambrosi im Gefängnis. Unschuldig. Dafür bekommt der 47-Jährige Geld von der Republik: 325.000 Euro an Schadenersatz, Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Zwölf Jahre lang hätte Ambrosi in Haft verbringen müssen, hätte seine Anwältin Karin Prutsch nicht eine Wiederaufnahme des abgeschlossenen Verfahrens durchgeboxt. 2007 stand der Niederösterreicher erstmals vor Gericht: Ihm wurde vorgeworfen, er hätte seine Frau umbringen wollen. Und zwar mit dem Seil einer Kinderschaukel, das er um ihren Hals gelegt habe.

Neues Verfahren

Er beteuerte dagegen, er habe sich bloß gegen seine Frau gewehrt, die ihn mit einem Messer attackiert habe. Genau das brachte 2009 den Erfolg: Die Stichkanäle verliefen anders als von der Ehefrau geschildert. Ambrosi wurde enthaftet und 2012 in einem neuen Verfahren vom Mordversuch freigesprochen.

Der Kampf war damit für ihn aber nicht beendet, jetzt ging es um die finanzielle Komponente. 55.000 Euro sprach ihm das Landesgericht Graz im April 2015 an Schmerzengeld zu, weitere 50.000 als Haftentschädigung. Abgewiesen wurde jedoch der Wunsch, auch den Verdienstentgang abgegolten zu bekommen. Anwältin Prutsch legte Berufung beim Oberlandesgericht Graz ein und bekam recht: 220.000 Euro stehen dem 47-Jährigen "dem Grunde nach" zu, wie die Richter betonen. Dagegen ist noch Einspruch beim Obersten Gerichtshof möglich.

Alles weg

"Eine Genugtuung, ja. Die Schulden sind weg, das ist ein großer Vorteil", kommentiert Franz Ambrosi dieses Urteil. Denn nach dem Schuldspruch habe er die Eigentumswohnung verloren, den Job, seine Ersparnisse. Das Wiederaufnahmeverfahren allein habe ihn mehr als 100.000 Euro gekostet. Aber freuen über den Zuspruch des Geldes könne er sich nicht. "Meine Psyche ist noch immer sehr in Mitleidenschaft gezogen."

Panikattacken hinderten ihn, zu arbeiten. Sie seien nur durch Medikamente halbwegs erträglich. Seine Tochter habe er seit Jahren nicht mehr gesehen, bedauert Ambrosi. "Ich muss halt schauen, dass ich jetzt wieder in mein Leben zurückfinde." Juristisch ausgestanden ist sein Fall auch noch nicht: Anwältin Prutsch will auch noch weiteren Verdienstentgang über die Haftzeit hinaus einklagen.

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