20 Jahre Haft für Grazer wegen Mordes an Freundin

Der Angeklagte vor Beginn des Prozesses.
44-Jährige erwürgt und Leiche ein Monat aufbewahrt - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 40-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht zu 20 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Er soll im September 2016 seine Freundin erwürgt und die Leiche dann einen Monat in der Dusche aufbewahrt haben. Der Mann wurde als zurechnungsfähig eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Beziehung zwischen Christian L. und seiner Freundin (44) war ein ständiges Auf und Ab: Kennengelernt hatte sich das Paar im Gefängnis, als der 40-Jährige gerade wieder einmal eine Strafe verbüßte. Insgesamt weist er 15 Vorstrafen auf. 2014 verlobten sich die beiden, doch wegen angeblicher Beziehungen der Frau zu anderen Männern kam es immer wieder zu Streit und vorrübergehender Trennung. "Sie hat genug von seiner Eifersucht gehabt", betonte Staatsanwältin Kathrin Heidinger. Doch im Spätsommer 2016 zog L. wieder bei der 44-Jährigen ein.

Verhängnisvolle "Drogenparty"

Mitte September kam es dann zur verhängnisvollen "Drogenparty", als die Frau ein ganzes Paket Suchtgift bekam. Die beiden waren tagelang im Drogenrausch, dann kam es zu einem heftigen Streit und da soll der Grazer die Frau erwürgt haben. "Er hat ganz genau gewusst, was er tat. Er wollte, dass sie schweigt, und zwar für immer", war die Anklägerin überzeugt.

Christian L. zeigte sich geständig: "Es tut mir von Herzen leid", meinte er. An der Tat sei der mehrtägige exzessive Suchtgiftkonsum schuld gewesen: "Wenn man über Tage so viele Drogen nimmt, wird man ein bissl zum Oaschloch", versuchte er zu erklären. Die 44-Jährige habe auf ihn eingeschlagen, und er habe sie "anscheinend nicht nur festgehalten, sondern auch gewürgt". Schließlich rutschte der leblose Körper der Frau zu Boden. Er stieß ihn vorsichtig mit dem Fuß an und merkte: "Da kommt nichts mehr." Dann nahm er weitere Drogen und schlief ein, später verpackte er die Leiche in Decken sowie Plastikfolie und legte sie in die Duschwanne.

Wollte nicht "mittellos ins Gefängnis gehen"

"Warum haben Sie nicht die Polizei und die Rettung gerufen?", wollte Richter Martin Wolf wissen. "Ich wollte noch die Auszahlung der Mindestsicherung abwarten, dann hätte ich mich gestellt", erklärte der Beschuldigte, denn er wollte nicht ganz mittellos ins Gefängnis gehen. "Wennst ohne Geld für Zigaretten und so herein kommst, das ist nichts", sprach er aus Erfahrung. Um seine Tat vorläufig zu verschleiern, postete er noch im Namen der Toten auf Facebook. Doch die Angehörigen verständigten die Polizei, weil sich die Frau nie meldete. Deshalb kam die Polizei nach einem Monat in die Wohnung und fand die schon stark verweste Leiche.

Der psychologische Sachverständige erklärte, Christian L. habe "keine erheblichen Beeinträchtigungen", er sei zum Tatzeitpunkt "in der Lage gewesen zu erkennen, was er tat." Bei dem Beschuldigten bestehe keine Notwendigkeit für eine Sonderanstalt, aber "er benötigt eine professionelle Suchttherapie." L. sei seit seinem 19. Lebensjahr drogenabhängig. Bei ihm könne man eine "suchtmittelbedingte Wesensänderung" feststellen, die es ihm unter anderem möglich gemacht habe, einen Monat neben einer Leiche zu leben.

Eine der Töchter der Getöteten - die 44-Jährige hatte fünf Kinder - zeigte sich völlig schockiert über das Verhalten des mutmaßlichen Täters nach dem Tod ihrer Mutter: "Auf der Couch sind Gummibären gelegen, so als hätte er es sich gerade gemütlich gemacht. Das ist abartig."

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es Mord war. Der Grazer wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und erbat sich Bedenkzeit.

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