14-Jährige verletzte Mitschüler mit Messer

14-Jährige verletzte Mitschüler mit Messer
Derber Streit eskalierte: „I schlitz ihn auf“, schrieb das Mädchen und stach tatsächlich zu.

Und dann?“, fragt die Richterin. „Sie haben das Messer in der Tasche. Und dann?“ Die Angeklagte schweigt lange, fängt an zu weinen: „Dann bin ich zu ihm hin.“

Viel mehr ist aus der 15-Jährigen am Donnerstag im Landesgericht Leoben nicht herauszukriegen. Im Mai stach sie, damals 14 Jahre, in der Obersteiermark einem Mitschüler in den Bauch, er wurde schwer verletzt. Das Messer nahm sie schon von zu Hause mit, obwohl sie die Nacht vor dem Schultag bei einer Freundin der Mutter verbrachte.

Nur Notwehr

„Warum nehmen Sie das Messer mit?“, fragt Richterin Sabine Anzenberger immer wieder. Die Antwort ist Schweigen und Schluchzen. Angst habe sie gehabt vor dem Burschen, beteuert die 15-jährige. Beim Fenster habe er sie rauswerfen wollen. Das passt zur Verteidigungsstrategie ihrer Anwälte: Notwehr sei es gewesen, keine absichtliche Körperverletzung, schon gar kein Mordversuch. In die Richtung ging nämlich die Staatsanwaltschaft zunächst. Deshalb saß die Schülerin drei Monate in U-Haft, ehe die Anklage auf Körperverletzung reduziert wurde.

„Ich hab’ nie die Absicht gehabt, dass ich ihm ein Messer reinsteche oder sonst was tu“, beteuert die 15-Jährige vor Gericht. Erst im Halbjahr ist sie in die Schule gekommen, nachdem sie im Gymnasium „in der Klass’ mit den Leuten Schwierigkeiten“ hatte.

Richterin Anzenberger konfrontiert sie jedoch mit einem Streit, der über soziale Plattformen im Internet ausgetragen wurde. Sowohl Angeklagte als Opfer waren rüde und derb in der Wortwahl. „Sie sind sich nichts schuldig geblieben“, resümiert Anzenberger.

Drohungen

Aber letztlich sei es die Schülerin gewesen, die mehrmals gedroht habe: „Er ist ein toter Mensch“, schrieb sie. Und: „I schlitz ihn auf“, zuletzt am Abend vor der Tat. „Man schreibt viel, wenn man grad wütend ist“, kontert das Mädchen. Doch der Bursche habe sich im Netz auch entschuldigt, wirft die Richterin ein. „Und Sie schreiben, er wird sterben. Wo war da Ihre Angst vor ihm?“ Das Mädchen schweigt lange, weint wieder und murmelt, persönlich habe sie das von ihm hören wollen. „Und deswegen nehmen Sie ein Messer mit in die Schule? Geben Sie mir eine Antwort, warum Sie das Messer mitgenommen haben.“ Doch die Antwort ist ein Weinkrampf.

Nach längerer Unterbrechung muss Anzenberger vertagen. Beim nächsten Termin ist ein Psychiater anwesend, der den Zustand der Schülerin überwachen soll.

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