1350 Euro Strafe wegen toter Krähe

1350 Euro Strafe wegen toter Krähe
Tierschutz: Lautes Krächzen beendet, bissigen Hund eingeschläfert - Verwaltungsgerichte urteilen streng.

Die Verwaltungsbehörden in Österreich verhängen saftige Strafen, und sie gehen recht unterschiedlich vor, wenn Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden sind: 1350 Euro Strafe wegen einer vom Baum geschossenen Krähe in Tirol, 1000 Euro wegen eines eingeschläferten bissigen Hundes in Melk, NÖ, und 850 Euro wegen eines anderen Hundes in Wien, der bei 50 Grad im Auto fast eingegangen wäre.

Todesboten

Vor dem Wohnhaus eines Tirolers toben die Krähen. Sie fallen über das Gemüsebeet her, hacken Löcher in den Rasen und krächzen von früh bis spät. Im zweiten Stock liegt die Mutter des Mannes im Sterben. Rabenvögel gelten (nicht nur) für sie als Todesboten. Der Sohn holt aus dem Keller sein Kleinkalibergewehr und schießt eine Krähe vom Baum. Damit ist für den Moment Ruhe, und der Schütze hoffte, durch das mahnende Beispiel andere Krähen von seinem Grundstück fernhalten zu können. Sind ja intelligente Tiere, so hat er gehört.

Ein Nachbar muss den tödlichen Schuss gehört haben und erstattete Anzeige.

Der Schütze hätte ja auch optische Reize wie aufgehängte CDs oder Vogelscheuchen als "Vergrämungsmaßnahmen" verwenden können, wurde ihm später im Verwaltungsstrafverfahren vorgehalten. Aber gleich abschießen? Das mutwillige Töten eines Tieres ohne "vernünftigen Grund" ist verboten, überdies dürfen Krähen nach dem Jagdgesetz nicht erlegt werden. Das macht 600 plus 750 Euro Strafe, im Nichteinbringungsfall zwei Tage Ersatzarrest.

Ein achtjähriger Pekinese hat die dreijährige Tochter des Hundehalters in die Wange gebissen. Weil der Hund in letzter Zeit immer aggressiver geworden war, brachte man ihn zur Tierärztin, damit sie das Tier einschläfert. Die Tierärztin ging davon aus, dass der Hund einen Gehirntumor hat, was sein geändertes Verhalten erklären würde, und setzte die tödliche Injektion.

Die Bezirkshauptmannschaft prüfte den Fall und sah keinen Grund für eine Bestrafung des Hundehalters, die Tierschutzombudsfrau ließ das aber nicht auf sich beruhen und erreichte beim Landesverwaltungsgericht doch noch eine Verurteilung: 1000 Euro, weil der Mann den Hund "ohne vernünftigen Grund" töten ließ.

Strafnachlass

Gnädiger war man mit einer Wienerin, die ihren Hund bei 50 Grad Hitze im Auto eingesperrt hatte, während sie das (klimatisierte) Fitnessstudio aufsuchte. Der Zustand des Hundes war bereits kritisch, als die alarmierte Polizei das Frauerl vom Laufband holte und zu ihrem Auto expedierte. Die vom Magistrat auferlegte Strafe wegen Tierquälerei von 2000 Euro wurde vom Verwaltungsgericht wegen bisheriger Unbescholtenheit auf 850 Euro reduziert.

Spitalseinlieferung

Eine gehbehinderte Wienerin fütterte ihren Malteser-Hund und verließ die Wohnung; für kurze Zeit, wie sie dachte. Jugendliche schossen ihr unterwegs jedoch mit einem Fußball ihren Krückstock weg, so dass die 80-Jährige zu Sturz kam. Sie wurde mit Oberschenkelhalsbruch ins Spital eingeliefert und operiert. Als ein Polizist kam, um ihre Wohnungsschlüssel abzuholen, war sie von der Narkose noch verwirrt und verweigerte die Herausgabe. Das verzögerte die Versorgung des Hundes, der allein in der Wohnung war, um 24 Stunden.

Der alten Dame wurden 500 Euro Strafe aufgebrummt. In diesem Fall hatte das Verwaltungsgericht aber ein Einsehen und hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die extreme Situation für die 80-Jährige unvorhersehbar gewesen ist.

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