Versicherungen: Ja zu Alkoholkontrollen auf Skipisten

Franz Blöchl, Bereichsdirektor Schaden / Oberösterreichische Versicherung AG
Wintersport. Experte für Schadensfälle spricht sich gegenüber dem KURIER für polizeilich durchgeführte Kontrollen aus.

Für präventive Maßnahmen wie stichprobenartige Alkoholkontrollen auf den Skipisten spricht sich Franz Blöchl, Direktor des Bereiches Schaden der Oberösterreichischen Versicherung, im Gespräch mit dem KURIER aus.

Sie sollen analog zu den Kontrollen im Straßenverkehr von der Polizei durchgeführt werden. "Wenn etwas in diese Richtung geplant wäre, würden wir das aus Sicht der Versicherungen begrüßen, so lange die Kontrollen in einem gesunden Maß eingesetzt werden." Allerdings seien sie erst ab dem Zeitpunkt sinnvoll, wo durch Gesetze Konsequenzen damit verbunden sind. Eine routinemäßige Kontrolle nach jedem Skiunfall hält Blöchl jedoch für "überzogen", wenn es um Selbstverschulden und die eigene Verletzung geht.

Eigenverantwortung

Der Alkoholkonsum und dessen Menge liege in der Verantwortung eines jeden Einzelnen. "Die meisten Autolenker denken heute mehr darüber nach, ob oder wie viel sie trinken, wenn sie noch fahren wollen."

Die überwiegende Anzahl der österreichweit 23.100 Skiunfälle mit Behandlung im Krankenhaus im Jahr 2016 ist laut Blöchl auf Eigenverschulden zurück zu führen. "Ohne Fremdverschulden greift im Normalfall die private Freizeitunfallversicherung, so eine abgeschlossen wurde." Ist Alkohol im "Spiel", komme es bis zu einer Grenze von 0,8 Promille Alkohol im Blut auf die Umstände des Einzelfalls an und auf die subjektive Beeinträchtigung. Wobei die Verweigerung eines Alkoholtests laut Blöchl bereits dazu führen kann, dass die Unfallversicherung die Kosten nicht übernimmt.

Kommt es zu Schäden an Gegenständen oder an anderen Personen, deckt eine privat abgeschlossene Haftpflichtversicherung die Kosten. Gibt es Fremdschäden, komme es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss unabhängig von der Promillegrenze nur auf die Umstände des Einzelfalls an. Die versicherungsrechtliche Lage ist laut Blöchl die eine Seite, die strafrechtliche die andere. "Hier kommt noch hinzu, dass bei Körperverletzung an sich bereits eine Strafe droht. Wenn noch dazu Alkohol im ’Spiel’ ist, fallen die Strafen meist höher aus", meint er.

"Die Kosten bei einem durchschnittlichen Skiunfall liegen bei rund 70.000 Euro, alleine der Einsatz eines Hubschraubers kostet um die 3000 Euro", sagt Blöchl. "Eine private Versicherung übernimmt zum Beispiel anfallende Kosten für Umbauten im Wohnbereich bei Dauerschäden. Insgesamt ist die Zahl der Skiunfälle mit Verletzungen rückläufig, vor allem in Bezug auf bestimmte Verletzungen im Kopf- und Rückenbereich." Die Helmpflicht für alle unter 15 Jahren und das Tragen von Rückenprotektoren haben in Oberösterreich zu sinkenden Unfallzahlen mit Verletzungen beigetragen. Eine gute Selbsteinschätzung, Skikurse und andere Präventivmaßnahmen könnten laut Blöchl, die Zahl weiter senken. "Unsere Empfehlung: Hände weg vom Alkohol, da die Selbstüberschätzung steigt und dadurch oft Unfälle passieren."

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