Vater muss Betreuungsgeld zurückzahlen

Vater muss Betreuungsgeld zurückzahlen
Weil ein Linzer Pädagoge 281,39 Euro mehr verdiente, als die Zuverdienstgrenze erlaubt, soll er jetzt das ganze Kindergeld zurückzahlen.

Der kleine Emil ist ein lebensfrohes und für sein Alter überdurchschnittlich intelligentes Kind, das zu beiden Eltern eine enge emotionale Bindung hat. Ein Grund dafür ist, dass sich Mutter und Vater seine Erziehung partnerschaftlich teilen. Im Schuljahr 2006/'07 ließ der Linzer Pädagoge und Jurist Gerald Sonntagbauer seine Lehrverpflichtung auf elf Wochenstunden reduzieren, um sich noch intensiver um den damals zweijährigen Emil kümmern zu können.

In Hinblick auf die korrekte Einhaltung der Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld hatte er sich zuvor beim Landesschulrat OÖ und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erkundigt. Beide Stellen signalisierten grünes Licht für seinen Fall.

Rückforderung

Die Überraschung war daher groß, als Sonntagbauer vor zwei Monaten einen Brief der Gebietskrankenkasse erhielt, in dem ihm für das Jahr 2007 eine Überschreitung der gesetzlich erlaubten Zuverdienstgrenze in Höhe von 14.600 Euro um 281,39 Euro vorgeworfen wurde. Nach Rücksprache mit der GKK ereilte ihn die Hiobsbotschaft, dass er das gesamte Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 4155,58 Euro zurückzahlen müsse. Der entsprechende Bescheid werde ihm in den kommenden Tagen zugestellt.

"Ich bin sehr irritiert, weil damit einfach nicht zu rechnen war. Wir wollten nur gewährleisten, dass der Emil von uns und keiner Tagesmutter betreut wird. Dass Eltern auf diese Weise bestraft werden, ist schon dreist", kritisiert Sonnt agbauer.
Er habe kein Problem damit, die unabsichtlich zu viel kassierten 281,39 Euro zurückzuzahlen. "Doch das schaut jetzt sehr nach einer gezielten Geldbeschaffungsaktion der Krankenkasse aus."

Bei der GKK weist man das in Hinblick auf die Gesetzeslage zurück. "Bei Fällen im Bezugszeitraum 2007 ist das gesamte Kindergeld zu refundieren. Nur ein Jahr später wäre Sonntagbauer bereits unter die Einschleifregelung gefallen und hätte das Problem nicht", bedauert GKK-Sprecher Harald Schmadlbauer.

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