Stiefvater erschlagen: Mordprozess gestartet

Der 37-Jährige soll seinen Stiefvater ermordet haben.
Stiefsohn will im Drogenrausch gehandelt haben und sieht sich auch als Opfer.

Weil er seinen Stiefvater im Vorjahr in St. Thomas (Bezirk Perg) mit einer Holzbank erschlagen haben soll, hat sich ein 37-Jähriger am Montag wegen Mordes vor dem Landesgericht Linz verantworten müssen. Er sieht sich selbst als Opfer und will unter Drogen gestanden sein, der Staatsanwalt vermutet eine angestrebte Erbschaft als Motiv. Ein Urteil dürfte am Donnerstag gefällt werden.

Der 37-Jährige hat ein langes Vorstrafenregister, immer wieder wurde er gegen Familienmitglieder handgreiflich. Auch der Stiefvater habe häufig blaue Flecken gehabt, so ein Zeuge. "Er hatte aber Angst, dass er ihm was tut, wenn er eine Anzeige macht". Der Landwirt flüchtete sich sogar vorübergehend zu einem befreundeten Ehepaar. Drei Tage vor der Bluttat ging er aber wieder nach Hause. "Der Junior hat gesagt, er verhungert sonst", berichtete die Quartiergeberin.

In der Tatnacht fiel der Angeklagte in der örtlichen Stockschützenhalle auf. Dort soll er mit nacktem Oberkörper und einer Wodka-Flasche in der Hosentasche aufgetaucht sein und gesagt haben: "Der Vater arbeitet nix, er träumt nur. I bring eam um." Ob er tatsächlich angetrunken war oder unter Drogen stand, konnten Zeugen nicht sagen.

Wieder zu Hause brach der Angeklagte die Schlafzimmertüre des Stiefvaters auf und schlug u.a. mit einem Gluteisen, einem Teil des Türstocks und einer Nachttischlampe auf sein Opfer ein. Als der 63-Jährige ins WC flüchtete, brach er auch diese Tür auf und schlug ihn mit einer massiven Holzbank tot. Laut Angeklagtem dauerte der Kampf zwei Stunden. Die Ergebnisse der Gerichtsmedizin sprechen aber dagegen: Während das Opfer übel zugerichtet war, wies der 37-Jähriger kaum einen Kratzer auf.

Angeklagter sieht sich als Opfer

Der geständige Angeklagte rechtfertigte sich einerseits damit, dass ihn der Stiefvater als Kind immer wieder geschlagen habe, andererseits mit einem Crystal-Meth-Rausch. Die chemischen Analysen ergaben aber, dass er nicht besonders viel konsumierte. Seine Kindheit hatte der Angeklagte in früheren Verfahren immer als schön bezeichnet. Dennoch sagte er diesmal: "Ich sehe mich schon auch ein bisschen als Opfer. Es ist traurig, dass Gewalt weitergegeben wird, dass man dann selbst so wird." Zeugen beschrieben den Stiefvater hingegen als umgänglichen Menschen.

Die DNA-Auswertungen brachten auch Überraschendes zur Familiengeschichte ans Licht: Demnach waren Opfer und mutmaßlicher Täter nicht verwandt, obwohl sie das immer dachten. Zuletzt lebten die beiden gemeinsam auf dem Bauernhof des 63-Jährigen. Das Verhältnis war angespannt, weil der Junior nicht arbeiten ging und der Stiefvater immer wieder mit Geld aushelfen musste. Der 37-Jährige soll darauf gedrängt haben, dass ihm der Vater den Hof übergibt, für den er offenbar Pläne - ein Projekt mit Ferienwohnungen - hatte, wie der Staatsanwalt sagte.

Der Angeklagte weist laut Gutachten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf. Zudem bestehe Wiederholungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme zurechnungsfähige Rechtsbrecher.

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