"Schlamperei bei Ermittlungen"

"Schlamperei bei Ermittlungen"
Der Anwalt jenes Ex-Häftlings, dessen Fall die Justiz aufrollt, beklagt Versäumnisse, die seinem Mandanten zum Nachteil gereichen.

Im Fall des 1980 wegen Mordes an der Salzburger Prostituierten Heidemarie Mayerhofer möglicherweise zu Unrecht verurteilten Ex-Zuhälters Manfred B., beklagt sein Anwalt gravierende Versäumnisse der damaligen Ermittlungsbehörden. Der Welser Jurist Clemens Krabatsch kritisiert Sorglosigkeiten, die vor 30 Jahren passiert seien.
"Man hätte vor allem davon ausgehen müssen, dass die kriminaltechnischen Möglichkeiten von damals nicht der letzte Stand der Entwicklung bleiben", betont Krabatsch.

Wie berichtet, musste B. 17 Jahre in der Justizanstalt Garsten sitzen, er kam 1997 frei. Der heute 60-Jährige hat die Tat stets bestritten. Er lebt mit Frau und Tochter in Wels und arbeitet bei einer Leasingfirma.

Im Sommer 2010 konnte ein nicht identifizierter Fingerabdruck, der am Tatort auf einem Etui gefunden wurde, einem 47-jährigen Holländer zugeordnet werden. Michael B. hatte 1980 als Lehrling in Salzburg gearbeitet, er lebt nun in Bayern. Die Staatsanwaltschaft beantragte heuer im Februar die Wiederaufnahme des Verfahrens. Im August wurde an die Münchner Justiz ein Rechtshilfeersuchen gestellt, den Holländer zu dem Mord zu befragen. Die Einvernahme fand noch nicht statt.

"Bereits 1980 gab es Hinweise, dass ein Jugendlicher in Tatortnähe im Stiegenhaus gesehen worden ist", sagt Krabatsch. Dem sei jedoch wenig Beachtung geschenkt worden. "Stattdessen war man dankbar, den vorbestraften Manfred B. greifbar zu haben."

Dieser hatte die Leiche allein gefunden, aber aus Angst, ins Visier der Ermittler zu geraten, seine Frau und eine Freundin gebeten, zu behaupten, dass sie zu Dritt am Tatort eingetroffen seien. Seine Lüge wurde aufgedeckt - und B. daraufhin zum Hauptverdächtigen.

Verschwunden

"Das Opfer wurde erdrosselt, aber es machte niemand stutzig, dass an B. weder blaue Flecken, Kratzer oder sonstige Spuren festgestellt wurden, die auf einen Todeskampf deuteten."

Auch nach dem Urteilsspruch habe sich Seltsames ereignet: "Das blutige Leiberl der Toten, auf dem Fremdblut festgestellt wurde, ist ihrer Mutter ausgehändigt worden. Sie ist inzwischen verstorben und jetzt weiß keiner, wo dieses Beweisstück ist."

Auch das Elektrokabel, mit dem Mayrhofer erdrosselt wurde, bleibt unauffindbar. Laut Gerichtsbeschluss sollte es B. ausgefolgt werden, doch der bekam es nie. Krabatsch: "Ein Wahnsinn - darauf wären unter Umständen auch heute noch DNA-Spuren zu finden."

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