Raubserie in OÖ und NÖ: Haftstrafen

Raubserie in OÖ und NÖ: Haftstrafen
Zehn Jahre für Hauptangeklagten. Jahrelange Haft auch für Komplizen.

Ein 29-Jähriger hat am Mittwoch im Landesgericht Steyr zehn Jahre Haft für eine Serie von Wettbüro-bzw. Banküberfällen in OÖ und NÖ ausgefasst. Zwei Komplizen wurden zu drei Jahren verurteilt. Diese Sprüche sind rechtskräftig. Der dritte Mitangeklagte bekam - nicht rechtskräftig - eine Zusatzstrafe von vier Jahren, zehn Monaten und zwei Wochen.

Dem Hauptangeklagten, einem 29-jährigen russischen Staatsbürger, werden ein Überfall auf ein Wettcafe in Steyr sowie zwei Geldinstitute in Behamberg (Bez. Amstetten/NÖ) und Laussa (Bez. Steyr-Land) zur Last gelegt. Ein Bank-Coup in Pfarrkirchen (Bez. Steyr-Land) ging schief. Bei dem Wettbüro-Überfall in Steyr wurden 600 Euro erbeutet. In Behamberg waren es 7.300 und in Laussa 63.000 Euro.

Ein jähes Ende fand die Serie am 4. Februar dieses Jahres in Pfarrkirchen bei Bad Hall. Weil die Polizei bereits von dem dort geplanten Bankraub Wind bekommen hatte, endete dieser an der geschlossenen Eingangstüre und mit der Festnahme des 29-Jährigen sowie seines 24-jährigen Fluchthelfers.

Den Überfall in Behamberg hat der 29-Jährige ganz allein verübt. Bei den übrigen war je einer der drei Mitangeklagten als Fahrer dabei. Alle vier Männer waren im Wesentlichen geständig, allerdings wies Vorsitzender Wolf-Dieter Graf mehrmals auf Widersprüche in den Aussagen im Vergleich zu früheren Einvernahmen hin. Alle haben Drogenprobleme und Vorstrafen.

Haft auch für Komplizen

Der Hauptangeklagte fasste zehn Jahre aus. Der Fluchthelfer von Laussa erhielt eine Zusatzstrafe von vier Jahren, zehn Monaten und zwei Wochen - er kommt mit einer bestehenden Verurteilung des Bezirksgerichts auf insgesamt fünf Jahre. Die beiden Komplizen, die an dem Wettbüro-Überfall in Steyr bzw. am gescheiterten Bankraub in Pfarrkirchen beteiligt waren, wurden zu drei Jahren verurteilt. Bei der Waffe ging das Gericht in drei Fällen zugunsten der Angeklagten von einer Gaspistole und nur einmal von einer Softgun aus. Mildernd wurden u.a. die Geständnisse gewertet, erschwerend die Vorstrafen und die raschen Rückfälle der Männer.

Alle Angeklagten nahmen die Urteile an. Die Staatsanwaltschaft verzichtete in drei Fällen ebenfalls auf Rechtsmittel. Lediglich bei dem 41-Jährigen, der in Laussa dabei war, gab Staatsanwalt Andreas Pechatschek keine Erklärung ab, dieser Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.

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