Prozess um Enteignung von Hitlerhaus in Braunau begonnen

Hitlerhaus Braunau, Mahnstein
Zwei Gutachter vom Gericht mit Expertise und Wertermittlung beauftragt.

Im Landesgericht Ried hat am Freitag das Zivilverfahren um die Enteignung von Hitlers Geburtshaus in Braunau begonnen. Die Ex-Besitzerin ist wegen der ihrer Ansicht nach zu geringen Entschädigungssumme vor Gericht gezogen. Am ersten Prozesstag wurden nur zwei Gutachter für eine bautechnische Expertise sowie zur Wertermittlung der Immobilie bestellt, teilte Gerichtssprecher Walter Koller mit.

Der Staat habe für die zwei Gutachten einen Kostenvorschuss von 10.000 Euro zu leisten, erklärte Koller weiter. Ein Termin für die nächste Verhandlung stand am Freitag noch nicht fest.

Nachdem Gespräche seitens des Innenministeriums mit der Besitzerin gescheitert waren, wurde für die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler 2016 eigens ein entsprechendes Gesetz erlassen, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Dieses Gesetz hatte die Eigentümerin erfolglos beim Verfassungsgerichtshof angefochten, jetzt will sie über den Zivilrechtsweg eine höhere Entschädigung als die zugesprochenen 310.000 Euro erstreiten.

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