Oberösterreich: Fünf Schuldsprüche nach Home Invasion

Oberösterreich: Fünf Schuldsprüche nach Home Invasion
Eine 79-Jährige war in Leonding gefesselt und ausgeraubt worden. Urteil nur in einem Fall rechtskräftig.

Das Landesgericht Linz hat nach einer Home-Invasion in Leonding, bei der eine 78-Jährige und ein Mitbewohner gefesselt und ausgeraubt wurden, Montagnachmittag Haftstrafen zwischen vier und siebeneinhalb Jahren über die fünf Angeklagten verhängt.

In der Nacht auf den 14. August drangen drei Maskierte über eine eigens angefertigte Leiter in die im zweiten Stock gelegene Wohnung der Pensionistin ein, fesselten und knebelten sie sowie einen bei ihr wohnenden mongolischen Asylwerber und raubten 3.200 Euro, zwei Ringe sowie ein Handy. Der Mongole konnte sich selbst befreien, der verletzten Frau helfen und Alarm schlagen. Das Tätertrio entkam unerkannt mithilfe eines Fluchtfahrers.

Ein 49-jähriger Mazedonier soll laut Anklage die Idee zu der Tat gehabt haben. Er hatte Gartenarbeiten für die Pensionistin erledigt und sei - fälschlicherweise - davon ausgegangen, dass die Frau mindestens 300.000 Euro zuhause habe. Er habe die Idee einem Bekannten - einem in Graz lebenden Rumänen - unterbreitet. Dieser habe vier Landsleute an Bord geholt, die die eigentliche Tat ausführten, so die Staatsanwaltschaft. Einer von ihnen ist bereits Ende Juli zu fünf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Er hatte ursprünglich die anderen belastet. Im aktuellen Prozess nahm er einiges zurück. Das Gericht fand heraus, dass er im Gefängnis Kontakt mit einem der Angeklagten gehabt haben könnte.

Die nunmehr fünf Angeklagten - die beiden mutmaßlichen Rädelsführer, zwei unmittelbar Ausführende und der Fluchtfahrer - hatten sich zu Prozessbeginn im Juni zwar schuldig bekannt, wollten aber davon ausgegangen sein, dass die Frau auf Urlaub sei. Einer der zentralen Punkte für das Gericht war daher festzustellen, ob im Rahmen einer kriminellen Organisation ein Raubüberfall in der eigenen Wohnung - modern als Home-Invasion bezeichnet - oder "nur" ein Diebstahl geplant war.

Das Gericht fällte Schuldsprüche wegen Raubes. Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation wurden die Männer freigesprochen. Wegen der unterschiedlichen Schwere der Schuld sowie erschwerender und mildernder Umstände wurden Strafen von vier, zweimal sechs, sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren Haft verhängt.

Die Urteile sind nur im Fall des Angeklagten mit der geringsten Strafe rechtskräftig.

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