Nach Streit um Hecke folgt der Abbruchbescheid

Nach Streit um Hecke folgt der Abbruchbescheid
Verwaltungsgerichtshof bestätigte Abbruchbescheid der Gemeinde.

Kurioses vorläufiges Ende eines jahrelangen Nachbarschaftsstreits im Innviertel. Ein Kläger, der die Hecke einer Nachbarin weg haben wollte, muss nun selbst seine Garage abreißen. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung als oberste Instanz gefällt.

Im Streit um die Hecke in Mining im Bezirk Braunau hatten Bezirks- und Landesgericht den Kläger abgewiesen. Stattdessen wurde bei den Verfahren bekannt, dass die Garage des Betreffenden um 80 Zentimeter zu weit am Nachbargrundstück errichtet worden war. Das Haus des Ehepaares gibt es so schon seit Jahrzehnten. Sowohl der Bürgermeister, als auch der Gemeinderat und weiters der Landesverwaltungsgerichtshof forderten den Abriss. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidungen nun. Der Hausbesitzer müsste nun ein europäisches Gericht anrufen.

Der Bürgermeister hat einen Plan B . Der Hausbesitzer müsste seine Garage rückbauen, sodass sie vom Baurecht toleriert werden kann.

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