Motorsägen-Attacke auf Eltern: Einweisung in Anstalt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
20-Jähriger musste sich wegen Mordversuchs in Ried vor Gericht verantworten.

Das Urteil für einen 20-jähriger Innviertler, der im Sommer versucht haben soll, seine Eltern mit einer Motorsäge zu töten, lautet Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschworenen sahen in der Attacke aber keinen Mordversuch, sondern nur eine Körperverletzung, weil er freiwillig vom Tatvorsatz zurückgetreten sei.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Laienrichter mussten die Frage beantworten, ob der Mann freiwillig von der Tötungsabsicht abgelassen hat. Vier bejahten das, vier verneinten es. Damit war im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Ihm wird daher nun nur mehr Körperverletzung vorgeworfen. Für das Strafmaß war das nicht relevant. Weil er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war, wird der 20-Jährige auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte bis zu dem Vorfall am 30. Juli bei seinen Eltern gewohnt. Der Hilfsarbeiter wurde von seiner Mutter als ruhiger Mensch beschrieben - zumindest bis er vor eineinhalb Jahren an paranoider Schizophrenie erkrankte.

Von Stimmen verfolgt

Am Tattag sei ihm von Stimmen befohlen worden, jemanden zu töten, sagte der Mann vor Gericht. Also habe er die Motorsäge geholt und sei zu seinen Eltern ins Schlafzimmer gegangen. Der Vater versuchte, den Angriff abzuwehren und wurde dabei leicht an der Hand und am Kopf verletzt. Dann starb laut Angeklagtem die Motorsäge ab und er will seine Mordabsichten fallen gelassen haben: "Als die Stimmen weg waren, habe ich gleich gemerkt, dass ich Scheiße gebaut habe."

Staatsanwalt Franz Josef Zimmer sieht allerdings keinen freiwilligen Rücktritt vom Versuch. Denn die Säge könnte auch in die Bettdecke geraten und dadurch abgestorben sein. Die Eltern des Angeklagten verweigerten die Aussage zum Tatablauf.

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