Mordversuch mit Stromschlag: Ehemann vor Gericht

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
75-Jähriger spricht von Unfall. Ehefrau verzichtete auf Anzeigem, sie wollte es ihrer Familie nicht zumuten. Urteil am Dienstag geplant.

Weil er zweimal versucht haben soll, seine Ehefrau mit einem Stromschlag zu töten, muss sich seit Montag im Landesgericht Steyr in Oberösterreich ein 75-Jähriger wegen Mordversuchs verantworten. Laut dem Angeklagten habe es sich einmal um einen Unfall gehandelt, von einer weiteren Attacke gegen die inzwischen von ihm getrennt lebende Gattin wollte er nichts wissen.

Anonyme Anzeige

Der Fall war im Frühjahr 2016 durch eine anonyme Anzeige ins Rollen gekommen. Das Paar lebte zum Zeitpunkt der Vorfälle noch gemeinsam in Dietach (Bezirk Steyr-Land). Am 26. Jänner 2016 soll der Beschuldigte seiner Frau im Bad ein manipuliertes, unter Strom stehendes Kabel unter die Achseln gehalten haben. Die damals 64-Jährige erlitt Verletzungen in Form von "Strommarken", die sie beim Hausarzt behandeln ließ. Nur wenige Tage darauf soll es im Wohnzimmer zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein, bei dem die Frau aber unverletzt blieb. Anzeige erstattete sie nicht.

Jüngere Frau kennengelernt

Für Staatsanwalt Hans-Jörg Rauch ist es nicht verwunderlich, dass das Opfer beide Vorfälle nicht gleich der Polizei gemeldet habe. Es habe erst einmal realisieren müssen, was da "Unglaubliches" passiert sei. Schließlich war das Paar bereits seit mehr als 35 Jahren verheiratet und die Gattin wusste nicht, dass ihr Mann eine neue, jüngere Frau kennengelernt hatte. Doch dieses Verhältnis lieferte für den Staatsanwalt das Motiv für die angeklagten Mordversuche.

Hätte sein Mandant tatsächlich töten wollen, dann sicherlich nicht mit einem derartig ungeeigneten Instrument, erklärte Verteidiger Oliver Plöckinger. Denn jenes Kabel, das laut Augenzeugen nach dem zweiten angeblichen Angriff im Wohnzimmer gefunden worden war, habe "nicht funktioniert". "Ich habe nie, nie meiner Frau etwas antun wollen. Auch habe ich keine Verhältnis gehabt", versuchte der Angeklagte zu Prozessbeginn das Tatmotiv zu entkräften.

Ehefrau: "Jetzt muss ich schnell sein, es wird gefährlich"

Die heute 65-Jährige berichtete über eine glückliche Ehe, der Tod der Schwiegermutter habe den Mann aber in ein Loch gestürzt. Wenige Monate vor dem Zwischenfall im Bad soll er ihr unter Tränen "Depressionen" gestanden haben.

Sie beschrieb ihn zu jener Zeit als "ungeduldig und schroff". Er sei öfters weg gewesen und habe viel getrunken. Von einer um 30 Jahre jüngeren Frau - jener, mit der er heute zusammenlebt - habe er sich "psychologische Unterstützung" geholt, erklärte er ihr. Dennoch empfand die Frau ihre Ehe als in Ordnung.

So kam sie nach dem ersten Vorfall im Bad auch nicht auf die Idee, dass ihr Mann ihr nach dem Leben trachten könnte. Bei dem vermeintlichen Angriff eine Woche darauf im Wohnzimmer war ihr hingegen sofort klar, was los war. "Jetzt muss ich schnell sein, es wird gefährlich." Sie habe die Attacke abwehren können, sei in die Waschküche geflüchtet und habe sich eingeschlossen. Von dort rief sie mit ihrem Handy den Hausarzt an und sagte ihm, ihr Mann sei "komplett durchgedreht", er solle sofort die Rettung rufen.

Auf die Frage, warum sie bei der Polizei keine Anzeige erstattete habe, meinte sie: "Ich habe gedacht, dass er seine Tabletten nicht genommen hat." Außerdem "habe ich mich so geniert, ich dachte, das kann ich meiner Familie nicht antun". Im Mai 2016 ging dann sehr wohl eine anonyme Anzeige ein, von wem "weiß ich bis heute nicht", denn so viele Freunde hätten ihr dazu geraten.

Urteil am Dienstag erwartet

Die Verhandlung ist für zwei Tage anberaumt, vor dem geplanten Urteil am Dienstag stehen die Ausführungen der Sachverständigen auf dem Programm. Ein elektrotechnisches und ein gerichtsmedizinisches Gutachten sollen klären, ob man mit dem vom Angeklagten selbst gebastelten sogenannten Manderl-Manderl-Kabel (Kabel mit zwei gleichen Enden, die man in eine Steckdose gibt) jemanden töten kann. Richterin Christina Forstner hatte den Antrag der Verteidigung, den Gerichtsmediziner wegen Befangenheit auszuschließen, abgelehnt. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten 20 Jahre Haft bis lebenslänglich.

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