Lokalverbot für Asylwerber in Bad Ischl: Keine Verhetzung

Das Ermittlungsverfahren gegen die Wirtin wurde eingestellt.
Facebook-Posting von Bad Ischler Gastronomin war lediglich "diskriminierend". Auch Verfahren gegen Wiener FPÖ-Vizebürgermeister wurde eingestellt.

Im Fall der Gastronomin Karin Siebrecht-Janisch aus Bad Ischl hat die Staatsanwaltschaft Wels nun das gegen die Frau laufende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung eingestellt. "Das pauschal für alle Asylwerber verhängte Lokalverbot ist diskriminierend, stellt aber keine Verhetzung im Sinne des Paragrafen 283 StGB dar", lautet die Begründung der Anklagebehörde.

Wie berichtet, hatte Siebrecht-Janisch am 11. Jänner auf Facebook verkündet, dass ihre Bar "Charly’s" in Bad Ischl "ab jetzt wieder asylantenfrei" sei. Der Linzer Datenforensiker und Polizist Uwe Sailer erstattete daraufhin Anzeige gegen sie und den Wiener FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus.

Auch Verfahren gegen Gudenus eingestellt

Dieser hatte das Posting der Wirtin mit "Ischler Bar: Lokalverbot für ,Asylwerber‘. Ein guter, notwendiger Schritt. Es braucht ein Österreich-Verbot für diese illegalen Zuwanderer!" kommentiert. Auch die dafür zuständige Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren nun ein.

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