Linzer Swap: Befangenheit von Richter soll geprüft werden

Das Linzer Rathaus
Anwälte der Stadt kritisieren das Vorgehen von Andreas Pablik vehement.

Misstrauen. Im Prozess zwischen Linz und der Bawag will die Stadt nun – wie erwartet – eine Befangenheit von Richter Andreas Pablik prüfen lassen. Pablik hat den Vorsitz im Rechtsstreit um den für die Stadt verlustreichen Swap (Kurs-Zins-Wette, Anm.) vor dem Handelsgericht Wien. Mittlerweile geht es um mehr als eine halbe Milliarde Euro.

In der Sitzung des Lenkungsausschusses legten die Rechtsanwälte der Stadt am Mittwoch mehrere Indizien für eine mögliche Befangenheit des Richters dar: Zum einen sei der Kostenersatz in Höhe von 36.000 Euro, den Pablik nach der missglückten Einvernahme von Ex-Finanzdirektor Werner Penn von der Stadt fordert, weder rechtlich noch sachlich nachvollziehbar. Zum anderen kritisierten die Anwälte die Vorgehensweise des Richters bei der Ladung von Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Dieser hatte sich vergangene Woche darüber gewundert, dass das Gericht vor einem offiziellen Schriftsatz eine Presseinformation verschickt habe und daraufhin angekündigt, dass Pabliks Objektivität überprüft werden müsse. Eine weitere Ungleichbehandlung sei, dass die städtische Immobiliengesellschaft zur Herausgabe von Protokollen verpflichtet worden sei. Die Bawag hingegen habe wichtige Informationen bisher nicht herausgeben müssen.

Richtersenat am Zug

Die Mitglieder des städtischen Lenkungsausschusses, darunter Vertreter von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen, folgten der Empfehlung der Anwälte. Nun ist ein Richtersenat des Handelsgerichts Wien am Zug, die Bedenken zu prüfen. Bis ein Ergebnis vorliegt, will Linz auch keine weiteren Handlungen im Swap-Prozess setzen. Die Anwälte der Stadt gehen davon aus, dass damit auch die für 4. Juli geplante Einvernahme von Bürgermeister Luger nicht stattfinden wird.

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