20 Jahre Haft und Einweisung in Anstalt

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Mord an Stiefvater: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 37-jähriger Oberösterreicher, der im Vorjahr seinen Stiefvater erschlagen haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte soll am 21. August in St. Thomas (Bezirk Perg) seinen 63-jährigen Stiefvater, mit dem er gemeinsam auf dessen Hof lebte, u.a. mit einem Gluteisen, einem Teil eines Türstocks und einer Nachttischlampe attackiert und anschließend mit einer massiven Holzbank totgeschlagen haben. Zuvor hatte er die Tat in einer Stockschützenhalle angekündigt.

Er ist geständig und rechtfertigte sich damit, dass ihn das Opfer jahrelang geschlagen und er im Drogenrausch gehandelt habe. Blut-und Haar-Analysen widerlegten letzteres zwar nicht völlig, der Chemiker der Gerichtsmedizin hielt es aber nicht für sehr wahrscheinlich. Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner schloss einen durch Crystal Meth verursachten psychotischen Zustand zum Tatzeitpunkt sogar explizit aus. Die Anschuldigungen gegen den Stiefvater ließen sich ebenfalls nicht beweisen. Dafür berichteten Zeugen, dass der 37-Jährige mehrmals gegen das spätere Opfer gewalttätig geworden sei.

Der Angeklagte hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt wegen Drogen- und Gewaltdelikten mit dem Gericht zu tun, einige Bewährungsstrafen sind offen. Auffällig ist, dass die Opfer meist in der eigenen Familie zu suchen waren. "Es zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben, dass andere schuld sind an dem, was er macht", sagte die Gutachterin, aktuell sei das der Stiefvater. Sie bescheinigte dem 37-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und höhergradige geistige Abnormität. Er sei aber zurechnungsfähig. Zudem bestehe Wiederholungsgefahr bis hin zu Tötungsdelikten.

Der Staatsanwalt hatte einen Schuldspruch wegen Mordes, eine hohe Haftstrafe und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme zurechnungsfähige Rechtsbrecher verlangt. Er vermutet das Hoferbe als Motiv. Laut Gutachten habe es den Angeklagten massiv gekränkt, dass ihm der Stiefvater den Hof immer noch nicht überschrieben hatte. Es habe ihn extrem aggressiv gemacht.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig und befanden ihn auch einstimmig für zurechnungsfähig. Das Gericht wertete das Tatsachengeständnis als mildernd und sah damit "gerade noch" von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Als erschwerend wurden das lange Vorstrafenregister und die besondere Grausamkeit der Tat eingestuft. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die Laboruntersuchungen brachten in diesem Fall auch Überraschendes zur Familiengeschichte ans Licht: Laut DNA-Tests waren die Opfer und mutmaßlicher Täter nicht verwandt, obwohl beide offenbar immer davon ausgegangen sind, Vater und Sohn zu sein.

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