"Kooperation statt Fusion"

"Die Länder könnten etwas dazulegen", sagt Föderalismusexperte Peter Bußjäger.
Experte Bußjäger plädiert für gemeinsame Verwaltungen und Gemeindeämter.

Mit der Ablehnung in der Kleingemeinde Steegen durch die Bevölkerung und dem knappen Ja in Bruck-Waasen ist der Prozess der Gemeindezusammenlegungen in Oberösterreich ins Stocken geraten. Peter Bußjäger (53) ist Experte auf diesem Gebiet. Der 53-Jährige ist Professor am Institut für öffentliches Recht der Universität Innsbruck und Direktor des Instituts für Föderalismus.

KURIER: Warum gibt es in Kleingemeinden wie Steegen, die ihr Ortszentrum in einer anderen Gemeinde haben, Widerstand gegen eine Zusammenlegung?

Peter Bußjäger: Widerstand ist immer auf der Seite des Kleineren, auf der Seite desjenigen, der geschluckt wird. Der Kleinere fürchtet, in der größeren Gemeinde unterzugehen und die Eigenständigkeit zu verlieren.

Obwohl die neue Gemeinde bereits Teil der Identität ist – es gibt eine gemeinsame Pfarre, gemeinsame Vereine etc. –, ist dieser Widerstand da.

Diese Kleingemeinde hat offensichtlich eine starke eigene Identität, die sagt, wir wollen als politische Gemeinde bestehen bleiben. Das ist ein gutes Zeichen, denn sie wollen kooperieren, aber die Eigenständigkeit behalten.

Halten Sie das für gut?

Für kleine Gemeinden gibt es nur zwei Alternativen. Entweder sie fusionieren oder sie kooperieren. Die Kooperation hat einige Vorteile, aber auch Nachteile. Der Vorteil ist, dass man viel flexibler ist. Man verhandelt aus Sicht der Gemeinde auf Augenhöhe. Und man kann bei der Kooperation noch stärker in die Region gehen. Und knappe Mehrheiten bei Zusammenlegungen führen immer zu politischen Spaltungen, die man dann wieder zusammenführen muss. Ich bin deshalb eher für Kooperationen.

Ich darf als Beispiel mehrere Vorarlberger Gemeinden im Rheintal anführen, die eine urbane Struktur haben und wo die Gemeindegrenzen verschmelzen, wenn man durchfährt. Sie haben ihre Baurechtsverwaltungen zusammengelegt.

Sie können dadurch die Qualität ihrer Dienstleistung erhöhen, weil sie sich einen Juristen leisten können. Diese Dinge sind zukunftsweisend. Trotzdem geben sie ihre Eigenständigkeit nicht auf und jede Gemeinde kann ihren Bebauungs- und Flächenwidmungsplan machen.

Sie sind ein Anhänger kleinräumiger Strukturen?

Ja, weil sie überschaubarer sind. Allerdings muss man die Qualität der Dienstleistung sichern. Die Kooperation ist flexibler und anpassungsfähiger als die Fusion. Man kann sie erweitern oder verkleinern.

Was sind ihre Nachteile?

Je mehr man kooperiert, umso komplizierter wird es. Wichtig ist die demokratische Rückkoppelung.

Gibt es eine Mindest- oder Idealgröße einer Gemeinde?

Man muss davon ausgehen, ab welcher Größe eine Gemeinde leistungsfähig ist. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) hat in einer Studie 2010 festgestellt, dass eine ideale Gemeindegröße nicht definierbar ist. Was man sagen kann ist, dass eine wirkliche Kleingemeinde Schwierigkeiten hat. Man muss aber gleichzeitig festhalten, dass die administrativen Apparate dort klein sind.

Kleingemeinden argumentieren, günstiger als sie könne man nicht arbeiten.

Mit weniger Personal arbeiten als die das tun, kann man wirklich nicht. Ihr Problem ist, dass sie die erforderliche Qualität nicht erbringen können. Wer glaubt, mit Gemeindefusionen etwas einsparen zu können, ist auf dem falschen Dampfer. Die Evaluierungen von Gemeindefusionen in der Schweiz bestätigen, dass es keine Einsparungen gibt. Erzielbar ist hingegen eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes. Der halbprofessionelle Gemeindesekretär wird durch einen Juristen ersetzt. Man spart sich Gemeinderäte ein, aber die Kosten für deren Sitzungsgeld ist vernachlässigbar.

Was man in der Schweiz auch festgestellt hat, war das Hochlizitieren von Standards. Wenn drei Gemeinden Kindergärten hatten und sie fusionierten, wurden alle Kindergärten an den besten Standard angepasst. Das verbessert das Dienstleistungsangebot, aber es wird teurer.

In der Schweiz gab es zahlreiche Gemeindezusammenlegungen.

Die Schweiz hatte 1950 3097 Gemeinden, Österreich 2350. Im Jahr 2000 waren es in der Schweiz immer noch 2899. 2014 sind es nur noch 2352. Das ist fast derselbe Wert wie in Österreich vor der Reform in der Steiermark. Seither sind es in Österreich rund 2100.

Die Tendenz zur Gemeindefusion flacht sich in der Schweiz nun ab. Die drängendsten Fälle hat man bereinigt.

Was ist das Ergebnis dieser Fusionen?

Die erwarteten Einsparungen haben sich nicht bewahrheitet. Es wurde aber eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes sehr wohl erreicht. Die Erfahrungen sind zwiespältig. Auch in der Hinsicht, wie sich die Menschen fühlen. Sie fühlen sich nicht besser, aber auch nicht schlechter.

Ein Ergebnis ist auch, dass das ehrenamtliche Engagement abnimmt, je größer die Gemeinde wird.

Dieses Ergebnis wird von Experten befürchtet. Es ist aber nicht durch Zahlen belegt. Das ehrenamtliche Engagement nimmt generell ab. Das ist eine allgemeine Tendenz. Das ist besonders für die Politik ein Problem.

Dass sich genügend Bürgerinnen und Bürger als Gemeinderäte und Bürgermeister zur Verfügung stellen?

Die Gemeinderäte machen es mehr oder weniger umsonst. Hier ist es schon schwierig, genügend qualifiziertes Personal zu finden, das intellektuell in der Lage ist, sich einzubringen. Dieses Problem gibt es in größeren und kleineren Gemeinden.

Natürlich ist die Bürgermeisterentschädigung nicht nichts. Aber man muss jemanden finden, der bereit ist, seinen bisherigen Job aufzugeben. In Vorarlberg sind die Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern alle hauptberuflich. Die Gemeinden können sich meist nicht ein sehr gutes Gehalt für den Bürgermeister leisten. Wenn ein Bürgermeister lediglich 2000 Euro erhält, wird es schwierig.

Sie plädieren für gemeinsame Verwaltungen.

Ich möchte noch einmal auf den Fall des Großwalsertales zurückkommen. Hier wurde mit der gemeinsamen Bauverwaltung eine Bresche geschlagen. Hier sollte man noch weiterdenken und ein gemeinsames Gemeindeamt anstreben. Dadurch erzielt man Synergien. Wenn sich dann keine Bürgermeister mehr finden, dann stellt sich die Fusionsfrage von alleine. Dann muss man die Menschen nicht dazu zwingen, wo sie den Eindruck haben, das ist zu früh.

Die Reformdiskussion betrifft auch die Bezirkshauptmannschaften. So schlägt die FPÖ vor, die Bezirkshauptmannschaften von Wels-Stadt mit der von Wels-Land, von Linz mit Linz-Land und von Steyr mit Steyr-Land zusammenzulegen.

Die Bezirkshauptmannschaften sind wichtig. Sie sind zwar 150 Jahre alt, aber eine geniale Konstruktion. Die Komplexität mit der Bundesverwaltung (z. B. Gewerbeordnung) und mit der Landesverwaltung (z. B. Naturschutz, Baurecht) führt die Bezirksverwaltung in einer Behörde zusammen. Das ermöglicht Synergien, die man sonst nicht hat. Sie ist ein derart zukunftsfähiges Modell, sodass ich sie auf keinen Fall infrage stellen würde.

Was man immer diskutieren kann, ist, ob man alle 90 in Österreich braucht. Das ist aber eine rein verwaltungswissenschaftliche Sache. Das ist nicht in Stein gemeißelt. Gerade größere Bundesländer wie Oberösterreich brauchen regionale Dienstleistungszentren in der Verwaltung. Die Bezirkshauptmannschaften haben doch auch eine raumordnungspolitische Funktion. Sie sorgen dort in den Städten dafür, dass es eine gewisse Konzentration an qualifizierten Arbeitsplätzen gibt.

Von so manchem Kritiker wird auch die Bundesländerstruktur infrage gestellt. Sie wollen wegen Österreichs Kleinheit alles zentral von Wien aus regeln. Mit dem Argument, man könnte sich dadurch viel ersparen.

Dem geht die Vorstellung voraus, wenn man die Länder abschafft, braucht man den Verwaltungsapparat bei den Landesregierungen und bei den Bezirkshauptmannschaften nicht mehr. Das ist natürlich völlig falsch. Man kann zwar ein Baurecht oder ein Jagdrecht für ganz Österreich machen, aber man muss es vollziehen. Das heißt, man braucht diesen Verwaltungsapparat zur Kontrolle und man erspart sich dadurch überhaupt nichts. Im Gegenteil. Bundesweite Vorschriften haben den Vorteil, dass sie überall gleich gelten und gleich angewendet werden, dass sie aber doch sehr bürokratisch und unflexibel sind. Im Endergebnis wird es eher teurer. Durch ein Landesgesetz, das auf die Landesbedürfnisse Rücksicht nimmt, kann man viel mehr einsparen als durch ein Bundesgesetz, das man vollziehen müsste. Um das Landesgesetz zu produzieren, benötigt man einen Landtag und eine legistische Abteilung, die aber im Gesamtaufwand nicht ins Gewicht fallen. Wenn man Österreich mit Bayern vergleicht, stimmt es natürlich, dass es größer als Österreich ist. Aber Bayern hat 71 Kreistage, Landräte und Regierungsbezirke. Das sind Strukturen, die gleich teuer sind wie die österreichischen.

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