Kind verloren, entlassen, nun entschädigt

Kind verloren, entlassen, nun entschädigt
5000 Euro erstritt die AK OÖ für eine Schuhverkäuferin, die nach einer Fehlgeburt gekündigt worden war.

Einen "klaren Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts" sah die Arbeiterkammer Oberösterreich in dem Fall – und erstritt nun 5000 Euro Entschädigung für eine Schuhverkäuferin, die nach einer Fehlgeburt gekündigt worden war. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe es keine sachlichen oder fachlichen Gründe gegeben, so die AK, die einen außergerichtlichen Vergleich erreicht hat.

Rund einen Monat, nachdem die Frau ihre Vorgesetzte über die Schwangerschaft informiert hatte, stellte der behandelnde Arzt fest, dass kein Herzschlag zu hören war. Die Mitarbeiterin verlor ihr Kind und ging zehn Tage in Krankenstand. Etwa eine Woche später wurde sie gekündigt.

Keine Beschwerden

Die Teilzeitbeschäftigte war zuvor in allen Bereichen des Geschäfts eingesetzt - vom Verkauf über die Warenschlichtung und Reinigung bis zur Kassa. Beschwerden habe es keine gegeben, hieß es. Zudem sei das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt worden. Die Frau erhielt schließlich eine Entschädigung für die psychische Belastung. Die 5000 Euro entsprechen laut Arbeiterkammer etwa zehn Monatsgehältern.

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