Justiz lehnt neues Verfahren ab

Justiz lehnt neues Verfahren ab
Salzburger Richter schmettern Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens ab. Verurteilter Ex-Zuhälter ist verzweifelt.

Der Mord an der Salzburger Prostituierten Heidemarie Mayrhofer wird nicht neu aufgerollt. Ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Salzburg hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen.
Der 60-jährige Manfred B. aus Wels erfuhr am Montag von der Entscheidung. Für ihn brach damit eine Welt zusammen. „Ich habe alle meine Hoffnungen auf eine späte Gerechtigkeit in die Salzburger Justiz gesetzt. Dass sie mir die Chance auf eine Rehabilitierung plötzlich doch nicht gewähren will, trifft mich schon sehr, sehr hart.“
Wie berichtet, wurde Heidemarie Mayrhofer am 5. November 1980 tot in einer Wohnung in der Linzer Straße gefunden. Die 23-Jährige wurde mit einem Elektro-Kabel erdrosselt.

17 Jahre

Justiz lehnt neues Verfahren ab

Der damals 29 Jahre alte B. war ihr Zuhälter. In einem Indizienprozess wurde er zu 20 Jahren Haft verurteilt. B., der den Mord stets bestritt, kam erst 1997 frei. Er behauptet, 17 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen zu sein: „Ich war ein kleiner Gauner, aber keinesfalls ein Mörder.“


Im Vorjahr hatte ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrücken, die auf einer Schatulle am Tatort sichergestellt wurden, einen Treffer in einer Datenbank gebracht. Sie stammten von einem Holländer, der 1980 als Lehrling in Salzburg gearbeitet hatte. Der heute 47-jährige Michel-Dick B. behauptet, nie in der Wohnung gewesen zu sein. Er will die Prostituierte nicht gekannt haben und kann sich nicht erklären, wie die Abdrücke auf die Schatulle kamen.
 Ungeklärt ist auch, von wem die Blutspritzer der Gruppe 0 auf dem Leibchen des Opfers stammen. Sie können weder von Mayrhofer noch von Manfred B.  stammen. Allerdings: Michel-Dick B. hat Blutgruppe 0. Die Gerichtsmedizin Salzburg verweist aber darauf, dass 35 bis 40 Prozent der Bevölkerung diese Blutgruppe haben.


Für den Richter-Senat reichen die Indizien „auch hypothetisch nicht unbedingt für eine mildere Strafe oder einen Freispruch von Manfred B.“. Dieser will gegen die Entscheidung Berufung einlegen: „Mein Anwalt meint, dass wir nicht aufgeben dürfen – doch ich habe nur noch wenig Hoffnung.“

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