Höhere Strafe für Mörderin

Höhere Strafe für Mörderin
Die Frau hatte ihren Geliebten mit einer Schrotflinte erschossen. Das Oberlandesgericht Linz verhängte nun 14 Jahre Haft.

Mit Tränen in den Augen verließ Sabine B. am Donnerstag den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht Linz. Der Berufungssenat hatte die vom Erstgericht verhängte Strafe wegen der Ermordung ihres 27-jährigen Freundes Gerold A. um zwei Jahre erhöht. Statt zwölf Jahren muss B. nun 14 Jahre hinter Gittern.

„Erschwerend ist die heimtückische Vorgangsweise bei der Tat, das Opfer hatte keine Chance sich zu wehren – und sicher qualvolle Schmerzen zu erleiden“, begründete Senatspräsidentin Monika Gföllner das Urteil. B. habe nicht im Affekt gehandelt sondern sei sehr durchdacht vorgegangen. „Ich wollte den Geri nicht töten“, blieb die 23-Jährige ihrer Rechtfertigung aus der Erstverhandlung treu. Sie habe dem Geliebten nur eine Lektion erteilen wollen.

Wie berichtet, hatte sie dem im Bett liegenden Mann im Dezember 2010 aus einem halben Meter Entfernung mit einem Schrotgewehr ins Gesicht geschossen. Dann alarmierte sie die Rettung und stellte sich der Polizei. Der 27-Jährige starb Tage später im AKH Linz. Im Juli 2010 war B. im Landesgericht Linz wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel damals knapp aus – fünf stimmten dafür, drei dagegen. Der Staatsanwaltschaft war das Strafausmaß zu gering – Berufung wurde eingelegt. Auch die Verteidigung berief gegen die Höhe.

Hinrichtung

Höhere Strafe für Mörderin

„Diese Tat kommt einer Hinrichtung gleich“, betonte Oberstaatsanwalt Bruno Granzer am Donnerstag. B. habe sich bewusst leise verhalten und ganz gezielt in das Gesicht des fast schlafenden Opfers geschossen. „Dieser Mord erfordert aus generalpräventiver Hinsicht eine deutlich höhere Strafe.“ Verteidiger Andreas Mauhart widersprach massiv. „Wir haben es hier schließlich mit einem Mord zu tun. Wie bitte soll man sonst jemanden umbringen, als möglichst schnell, zielgerichtet und schmerzlos mit einem einzigen Schuss?“ Richterin Gföllner sah das anders: „Von einem ,humanen’ Schuss in den Kopf kann keine Rede sein – der Mann war nicht auf der Stelle tot.“

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