Haftstrafe für Welser Ex-Anwalt

Haftstrafe für Welser Ex-Anwalt
Der frühere Gemeinderat soll als Sachwalter Gelder von entmündigten Klienten veruntreut haben: 10 Monate unbedingt.

Es gibt leider auch in Berufsgruppen, die ein hohes Ansehen genießen, schwarze Schafe - und so ein schwarzes Schaf haben wir hier", erklärt Staatsanwalt Andreas Pechatschek und deutet auf Karl-Georg H.

Der Mann, der sich am Donnerstag im Landesgericht Steyr wegen Veruntreuung verantworten muss, war bis Anfang November 2009 als vermeintlich honoriger Anwalt in Wels tätig. In seiner Heimatstadt hatte er außerdem jahrelang als VP-Fraktionsobmann kräftig in der Kommunalpolitik mitgemischt. Vom Glanz dieser Tage ist auf der Anklagebank nichts mehr zu sehen. Monoton und leise nimmt er zu den Anschuldigungen Stellung. Er präsentiert sich als müder, kranker Mann mit großen Gedächtnislücken.

Missbrauch 

H. soll als gerichtlich bestellter Sachwalter Gelder von geistig beeinträchtigten Klienten jahrelang in die eigene Tasche abgezweigt haben. Selbst bei großzügiger Auslegung dürfte es sich um mindestens 200.000 Euro gehandelt haben. Pechatschek: "Anstatt das Ihnen anvertraute Vermögen zu hüten, haben Sie diese schutzwürdigen Personen hinters Licht geführt."

Der 46-Jährige legte dazu bereits während der polizeilichen Vorerhebungen ein Teilgeständnis ab. Als Tatmotiv gibt er hohe Schulden an. "Ich bin gleichzeitig mit der Kanzleieröffnung auch in die Kommunalpolitik eingestiegen - das war der größte Fehler meines Lebens. Ich habe es nicht geschafft, beides unter einen Hut zu bringen und habe die Kanzlei ab dem Jahr 2000 nebenher laufen lassen", erklärt H.. Er habe außerdem in einer Scheinwelt gelebt und fortwährend gehofft, über den Umweg Politik zu finanziell lukrativen Großaufträgen zu kommen. "Ich wollte mir nicht eingestehen, dass es besser wäre, die Kanzlei zuzusperren."

In der Zeit habe er vor allem von seinem Gemeinderatsbezug (1400 Euro Netto) gelebt. Seine Malversationen stoppte er allerdings auch nicht, als er im Jahr 2006 dank einer Erbschaft den Schuldenstand vorübergehend ausgleichen konnte. "Ja, das war ein absoluter Wahnsinn", bekennt er.

Berufung 

Richter Wolf-Dietrich Graf wertet als erschwerend, dass hilflose Personen betrogen wurden. Er spricht von einer "skrupellosen Tatbegehung". Das Urteil des Schöffengerichts: 30 Monate Haft - zehn davon unbedingt. H. kündigt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch die Staatsanwaltschaft will berufen.

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