Gericht bestätigte Kündigung von Volksschuldirektor

Gericht bestätigte Kündigung von Volksschuldirektor
Linzer Direktor kam nicht mehr in die Schule. Landesverwaltungsgericht nannte die Entlassung rechtens.

Immer aussichtsloser wird der Kampf eines Linzer Volksschuldirektors gegen seine Kündigung. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Entlassung des 55-Jährigen. Diese wurde durch eine Disziplinarkommission ausgesprochen.

Nach mehrjährigen Auseinandersetzungen mit dem Lehrerkollegium, Elternvertretern und der Schulbehörde hatte der Schulleiter im vergangenen Herbst für einen neuerlichen Eklat gesorgt. Er war zu Schulbeginn, ohne seine Vorgesetzten oder seine Kollegen zu informieren, nicht an seinem Arbeitsplatz erschienen. Die im November beschlossene Gehaltssperre bekämpfte der Pädagoge bereits ohne Erfolg beim LVwG. Ebenso war er zu Jahresbeginn chancenlos, als er versuchte per Gerichtsurteil ein Disziplinarverfahren abzuwenden. Die Entscheidung dieser Kommission, den Direktor wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst zu entlassen, bekämpfte dieser erneut vor dem Verwaltungsgericht und blitzte nun wieder ab.

Durch das Urteil kann Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer die Schulleitung nicht nur mehr interimistisch, sondern ordnungsgemäß bestellen.

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