Freispruch: Bürgermeister im Interessenkonflikt

Freispruch: Bürgermeister im Interessenkonflikt
Der Ortschef von Windischgarsten soll als Makler Grundstücke vermittelt und als Behörde Baubewilligungen erteilt haben.

Norbert Vögerl ist Filialleiter eines Immobilienbüros - und seit 2000 auch Bürgermeister der Marktgemeinde Windischgarsten (OÖ). Zwei Tätigkeiten, die normalerweise strikt voneinander getrennt ausgeübt werden sollten.

Kommt es aber doch zu Überschneidungen, kann die Angelegenheit rasch ziemlich heikel werden. Zumal der Verdacht eines wirtschaftlichen Interessenkonflikts meist schnell bei der Hand ist.

Diese schmerzliche Erfahrung blieb auch Vögerl nicht erspart. Amtsmissbrauch, lautete der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Steyr gegen ihn erhob. Der 47-Jährige musste sich am Mittwoch vor Gericht wegen der Vermittlung von rutschgefährdeten Grundstücksparzellen, für die er als Ortschef eine Baubewilligung erteilt haben soll, verantworten.

"Ich bekenne mich nicht schuldig", betont der VP-Politiker mit leiser Stimme. Er habe sich bei der Bescheiderstellung nur auf die Vorarbeiten der zuständigen Sachbearbeiter verlassen.

Rutschender Hang

Staatsanwältin Julia Kurz ist anderer Meinung. Vögerl soll als Baubehörde erster Instanz den Eheleuten Herbert und Elfriede L. mittels Bescheid die Bewilligung erteilt haben, eine 12.800-m²-Grünfläche im rutschanfälligen Bereich des Kühbergs in mehrere Bauparzellen aufzuteilen. Die so entstandenen Grundstücke wurden aufgrund eines "Alleinvermittlungsauftrags" durch ihn - als angestellter Makler des Immobilienbüros - im Zeitraum von 2004 bis 2007 an verschiedene Personen weiterverkauft.

"Er hatte ein persönliches Interesse an der Parzellierung - wohl wissend um die problematische geologische Beschaffenheit der Gründe", kritisiert Kurz. Laut Anklage sollen Bautätigkeiten auf den Parzellen die latent vorhandene Kriechbewegung des Kühbergs beschleunigt haben. An einem Gebäude, das oberhalb der Liegenschaften steht, führte das zu Sprüngen und Rissen in der Bausubstanz. Schaden: rund 90.000 Euro. Fazit: "Die Schäden wären nicht eingetreten, wenn Herr Vögerl die Baubewilligung nicht erteilt hätte."
Das Gericht sah in der beruflichen Doppelfunktion des Angeklagten zwar Befangenheit, aber keinen Vorsatz.

"Die Gerechtigkeit hat gesiegt", jubelt Vögerl. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Kommentare