"Flüchtlinge entlaust?": Staatsanwalt vor OGH

Die Statue der Justitia im Obersten Gerichtshof in Wien.
Ein oö. Staatsanwalt musste sich vor dem Obersten Gerichtshof verantworten. Auslöser: Ein Telefonat, in dem es um Hygienefragen bei Flüchtlingen ging.

Ein Telefonat zwischen einem Staatsanwalt aus Oberösterreich und dem Stellvertreter eines Landesgerichts zog einen Streit nach sich, der sogar vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien landete.

Telefonat mit Amtsleiter

Was war passiert? Bei dem telefonischen Gespräch - das sich um Fragen der Hygiene bei Flüchtlingen drehte, die im Sozialraum des Gerichts Deutschkurse absolvierten - hatte sich der Jurist erkundigt, ob die Flüchtlinge "geimpft und entlaust" seien. Der Amtsdirektpor empfand diese Frage ausländerfeindlich, wie die "Presse" (Montagsausgabe) berichtet.

Nach der Anzeige folgte ein Prozess, der Jurist wurde - wegen eines Dienstvergehens - schuldig gesprochen. Er habe es verabsäumt, sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege und das Ansehen seines Berufsstands nicht gefährdet werden.

Disziplinarverfahren landet beim OGH: Freispruch

Der Jurist bekämpfte das Urteil - und bekam letztlich vor dem OGH recht. Begründung: Es habe sich zum einen um ein Gespräch gehandelt, bei dem keine Absicht bestand, dass Inhalte nach außen dringen. Zum anderen sei die "gegebenenfalls zu bejahende einmalige Pflichtverletzung nach ihrer Art und Schwere kein Dienstvergehen", heißt es im Bericht weiter.

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