Elfjähriger starb bei Alko-Unfall des Vaters

Elfjähriger starb bei Alko-Unfall des Vaters
Ein 40-jähriger Familienvater aus Oberösterreich wurde nach einer Trunkenheitsfahrt zu sechs Monaten unbedingt verurteilt.

Peter L. wurde am Karsamstag bei einer irrwitzigen Alkofahrt unschuldig zum Opfer. Der Elfjährige starb, weil sein Vater wieder einmal viel zu tief ins Glas geschaut hatte und dann mit seinen zwei Söhnen im Auto heimwärts gerast war. Er hatte 1,81 Promille im Blut.

Der Pkw kam auf einem Güterweg bei Putzleinsdorf von der Fahrbahn ab und stürzte, sich mehrmals überschlagend, 120 Meter weit über eine Böschung. Beide Kinder waren nicht angegurtet und wurden aus dem Auto geschleudert. Peter, der auf dem Beifahrersitz stand und seinen Kopf aus dem Schiebedach reckte, hatte keine Chance. Er starb noch an der Unfallstelle. Sein achtjähriger Bruder überlebte schwer verletzt.

Am Mittwoch musste sich der Vater wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und wegen fahrlässiger Körperverletzung im Landesgericht Linz verantworten. Der 48-Jährige präsentierte sich dabei als gebrochener Mann. "Das war der größte Fehler meines Lebens."

Schlangenlinien

Die einzigen Zeugen des Unfalldramas waren Peter Langwiesner und seine Lebensgefährtin Sabine Zeilmayr, die an dem Tag gemeinsam mit ihrer Tochter zu ihrem Wochenendhaus in Hofkirchen im Mühlkreis unterwegs waren. "Wir sind zunächst auf einer zweispurigen Bundesstraße mit 70 km/h hinter ihm hergefahren", erzählt Langwiesner. Als sie ihn überholen wollten, sei das aufgrund der unsicheren Fahrweise des Angeklagten allerdings nicht möglich gewesen. "Er ist in Schlangenlinien gefahren, ist immer wieder auf das Parkett geraten und hat auf Hupsignale überhaupt nicht reagiert."

Mehr als acht Kilometer seien sie ihm nachgefahren. "Er ist dann in einen Güterweg eingebogen, den wir auch benutzen mussten, hat dort plötzlich aber so stark beschleunigt, dass wir ihm nicht folgen konnten." Später bemerkten sie eine Staubwolke, sahen Reifenspuren und ein Kind am Straßenrand liegen. "Ich hab' noch versucht, den Buben zu reanimieren - ohne Erfolg." Das nicht rechtskräftige Urteil für den Vater: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt.

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