Die Fußgänger vor den Radlern schützen

Josef Ertl
Fußgeher werden von Autofahrern oft besser behandelt als von Radfahrern. Bei gemischer Nutzung von Radstreifen braucht es eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Langsam bekomme ich als Fußgeher eine Aversion gegen Radfahrer. Ich gehe in Linz über die Straße und bin gezwungen, auch den Radweg zu queren. Ein Kampfradler, auf einem E-Bike sitzend, beschimpft mich als „Blindgänger“. Er musste weder abbremsen noch stehen bleiben. Man ist sprachlos angesichts der Aggressivität des älteren Herrn. Ein paar Tage zuvor bin ich Sonntagmorgens laufend auf dem Donauradweg unterwegs. Es sind auch viele Radfahrer mit Reisetaschen auf der Strecke, was kein Problem ist. Plötzlich zischt ein Radrennfahrer vorbei, vorne über den Lenker gebeugt, wie auf einer Zeitfahrmaschine. Er fährt geschätzt 40 bis 50 km/h. Auch viele Gruppen von Rennradfahrern sind für den schmalen Radweg zu schnell unterwegs.

Radfahren ist in, die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer steigt, und das ist gut so. Viele lieben das Rennrad, der Großteil der Radkäufer legt sich ein E-Bike zu, denn es ist bequem und schnell. Mit dem steigenden Tempo und der steigenden Zahl beginnen die Probleme. Vor allem in verdichteten Räumen wie Städten und dort, wo Radler, Läufer, Spaziergänger (mit und ohne Hund) und E-Scooter-Fahrer unterwegs sind. Hier braucht es eine Geschwindigkeitsbeschränkung, zum Beispiel von 20 km/h, damit alle sicher und ungefährdet unterwegs sein können.

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