Auto-GPS verhalf Mann zu Führerschein

Auto-GPS verhalf Mann zu Führerschein
Ein wegen Trunkenheit verdächtigter Lenker konnte sein Alibi mit Hilfe eines Satellitenortungssystems nachweisen.

Dass Gerald Stadlbauer nicht vier Monate lang auf seinen Führerschein verzichten musste, hat er einem kleinen schwarzen Kästchen zu verdanken, das fix in seinem Wagen montiert ist: einem GPS-Gerät mit der Bezeichnung "SafeLiner".

Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung hatte sich der 36-Jährige aus Bad Hall auch zum Einbau eines Satellitenortungssystems verpflichten lassen. Seit damals wird jeder Zentimeter Fahrt detailliert protokolliert. Ein Umstand, der ihm half, in einem Rechtsstreit mit Behörden sein Alibi zu beweisen. "Ohne SafeLiner hätte ich keine Chance gehabt", versichert Stadlbauer.

Polizisten hatten ihm am 28. April den Führerschein abgenommen. Ihr Verdacht: Stadlbauer habe sein Auto gegen 21:55 Uhr in betrunkenem Zustand (1,54 Promille) auf der Gablonzerstraße in Kremsmünster gelenkt. "Ein haarsträubender Vorwurf, weil ich zu der Zeit bereits mehr als zwei Stunden in der Wohnung meiner Freundin war", betont der Handwerker.

Das versuchte er auch den Beamten zu erklären - erfolglos. Fazit: die BH Steyr-Land leitete ein Führerschein-Entzugsverfahren sowie ein Verwaltungsstrafverfahren ein.

Beweis

Auto-GPS verhalf Mann zu Führerschein

"Wenn ich nicht zu Fuß zur Arbeit gehen könnte, wäre auch mein Job beim Teufel gewesen", behauptet Stadlbauer. Er engagierte den bekannten Linzer Rechtsanwalt Klaus Burgholzer, dem er vom SafeLiner erzählte. "Die GPS-Aufzeichnung hat bestätigt, dass mein Mandant am 28. April um 21:41 Uhr sein Fahrzeug abgestellt und erst am 30. April um 10:42 Uhr wieder in Betrieb genommen hat", erklärt der Jurist.

Stadlbauer sei zwar zum Zeitpunkt der Atemluftkontrolle alkoholisiert gewesen, allerdings habe er zuvor mit der Freundin in deren vier Wänden die bevorstehende Verlobung gefeiert und vier große Bier getrunken. Die Behörde gab Stadlbauer den Führerschein nach sechs Wochen wieder zurück. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die Tatzeit nicht den Tatsachen entspricht", heißt es in der Begründung der BH Steyr-Land.

Wer aber meint, die Verfahren seien alle eingestellt, irrt. Burgholzer: "Die Behörde ermittelt jetzt, ob bei Stadlbauers Autofahrt nicht trotzdem eine Alkoholisierung vorgelegen haben könnte." Der Rechtsstreit setzt sich fort.

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