Anzeigen blieben liegen: Justizwachebeamter verurteilt

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Justizwachebeamter aus Oberösterreich bekam 15 Monate bedingt. Urteil ist rechtskräftig.

Ein oberösterreichischer Justizwachebeamter ist am Donnerstag in Linz zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, weil er Straftaten von Häftlingen nicht verfolgt oder angezeigt, illegale Registerabfragen getätigt und Protokolle gefälscht hat. Ein Amtsverlust wurde ihm bedingt nachgesehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der 51-Jährige, der seit Jahrzehnten bei der Justizwache arbeitet, war in einer oberösterreichischen Anstalt dafür zuständig, Fehlverhalten von Häftlingen zu ahnden. Die Meldungen, die bei ihm eingingen, reichten von Körperverletzung über Sachbeschädigung bis zum Besitz von Drogen oder Handys. Laut Anklage soll er aber von 2011 bis 2015 in 118 Fällen weder ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten geführt noch - bei gröberen Vorkommnissen - Strafanzeige erstattet haben. Zudem soll der Mann etwa Übergabebestätigungen von konfiszierten Drogen an die Kripo gefälscht und unberechtigt Registerabfragen durchgeführt haben.

Der Angeklagte gab einen Großteil der Vorwürfe zu und begründete sein Fehlverhalten mit Überlastung und Stress. Er schilderte, dass seine Arbeit bei einer internen Revision beanstandet wurde und eine weitere Prüfung zu erwarten war. "Da habe ich angefangen zu frisieren." Es sei das "Damoklesschwert eines Disziplinarverfahrens" über ihm gehangen, so sein Verteidiger. Dass er die Registerabfragen nicht machen hätte dürfen, habe er damals nicht gewusst. Er habe auch nur Fälle angesehen, die Gegenstand des Strafverfahrens gegen ihn seien.

Verschwundene Smartphones

Strittiger war der Vorwurf, dass aus dem Büro des Mannes sechs konfiszierte Smartphones verschwunden seien. Was damit passiert ist, ist unklar. Der Staatsanwalt sah keine andere mögliche Erklärung, als dass der Angeklagte sie selbst genommen oder jemand anderem überlassen habe. Der 51-Jährige bestritt das aber. Sein Mandant neige zur Schlampigkeit, aber er habe sich nie an den einkassierten Drogen oder Handys bereichert oder irgendjemand anderem einen Vorteil verschafft, betonte sein Anwalt.

"Ich gestehe dem Angeklagten zu, dass seine Arbeitsbelastung beträchtlich war", sagte der Staatsanwalt, aber die Zeugen-Einvernahme des heute zuständigen Beamten habe gezeigt, dass die Aufgabe objektiv sehr wohl von einer Person zu bewältigen sei. "Dass er derartig überfordert war, dass er nicht wusste, was er tat, glaube ich nicht", vielmehr sehe er eine gewisse "Unwilligkeit", so der Anklagevertreter. Der Verteidiger und der Angeklagte selbst baten um ein Urteil, dass dem Mann erlaubt, weiter als Justizwachebeamter tätig zu sein.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Clemens Hödlmoser sprach den Mann wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung besonders geschützter Urkunden schuldig - allerdings nicht in allen 118 in der Anklage aufgelisteten Fällen. In einigen erfolgte ein Freispruch im Zweifel - entweder, weil man dem Angeklagten Schlampigkeitsfehler zugestand oder, dass er wirklich der Ansicht war, hier keine Anzeige erstatten zu müssen. Denn die Zeugenaussagen in dem Verfahren hatten durchklingen lassen, dass ein gewisser Ermessensspielraum angenommen bzw. geduldet worden sei. Im Fall der verschwundenen Smartphones erfolgte ebenfalls ein Freispruch. Seinen Beruf darf der Mann, der nun in einem anderen Bereich der Justizwache arbeitet, weiter ausüben.

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