Zwangsweiser Schulumstieg verhindert

Zwangsweiser Schulumstieg verhindert
In Tulln hätte eine Hauptschulklasse nach zwei Wochen wieder aufgelöst werden sollen.

Zwei Wochen lang wurde in der 1C-Klasse der Tullner Musikhauptschule regulär unterrichtet – dann kam die Schulbehörde drauf, dass es die Klasse eigentlich gar nicht geben dürfte. Weil acht Kinder, die in Tullner Hauptschulklassen angemeldet waren, nun doch in andere Schulen gehen, wurde die gesetzliche Mindestschülerzahl unterschritten. Als Konsequenz sollte eine erste Klasse zwei Wochen nach Schulbeginn wieder ge­strichen werden. Die Kinder wären auf eine andere Hauptschule aufgeteilt worden, auch eine Lehrerin hätte gehen müssen.

Doch diese Rechnung hatte die Schulbehörde ohne die Eltern der betroffenen Kinder gemacht. Denn die waren vom erzwungenen Schulwechsel ihrer Töchter und Söhne alles andere als begeistert: "Die Kinder haben sich gut eingelebt und Freunde gefunden", sagte eine Mutter. Zudem wäre der Umstieg mit einem Systemwechsel verbunden gewesen. Die Musikhauptschule wird als "alte" Hauptschule geführt; die andere Schule bereits als Neue Mittelschule.

Landesschulratspräsident Hermann Helm sah noch am Donnerstag trotzdem keine Möglichkeit, den Tullner Schülern zu helfen: "Wir haben Gesetze einzuhalten und können keine willkürlichen Entscheidungen treffen."

Widerstand

Zwangsweiser Schulumstieg verhindert

Gemeinsam beschlossen die Eltern, sich zu wehren: "Wir bringen unsere Kinder jeden Tag zur Schule und gehen erst weg, wenn es eine Lösung gibt", erklärte ein Vater.

Gesagt, getan. Am Freitag kamen Väter und Mütter mit ihren Kindern, um die zwangsweise Auflösung der Klasse über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu verhindern. Schulleiter Peter Höckner gab mit Tränen in den Augen bekannt, dass ihm per Weisung verboten worden war, die Schüler zu unterrichten. Tränen standen daraufhin auch vielen Schülern in den Augen. Ihre Eltern fackelten aber wieder nicht lange: Da Lehrer ihre Kinder nicht unterrichten durften, nahmen die Eltern das selbst in die Hand und betreuten ihren Nachwuchs in der Schulbibliothek.

Gegen 10 Uhr klingelte dann das Handy einer Mutter; es folgte ein langes Gespräch mit dem Landesschulratspräsidenten. Kurz darauf war es offiziell: Die 1C bleibt erhalten – Bedingung ist, dass in den kommenden Monaten genügend Schüler vom Gymnasium in die Hauptschule wechseln. Das ist laut Schulleiter Höckner ohnedies jedes Jahr der Fall. Auch die betroffene Lehrerin kann an der Schule bleiben.

Hintergrund für die Entscheidung dürfte die Formulierung des Schulorganisationsgesetzes sein: Die Höchstzahl von 25 Schülern pro Klasse muss eingehalten; die Mindest-Schülerzahl (20 pro Klasse) hingegen soll nicht unterschritten werden.

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