Zugsunglück: Gericht schneller als Unfallermittler

14 Waggons lagen kreuz und quer im Tunnel
Angeklagter Triebwagenführer räumte Fehlverhalten bei Zugsunglück ein – Diversion und Geldstrafe.

Mehr als eineinhalb Jahre nach einem der schwersten Zugsunglücke der vergangenen Jahrzehnte tüftelt die Bahn-Untersuchungsstelle immer noch an ihrem Endbericht. Im dazu gehörigen Strafprozess am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt wurde hingegen kurzer Prozess gemacht. Das Verfahren gegen den 32-jährigen Lokführer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung endete nach 20 Minuten mit einer Diversion und einer Geldstrafe von knapp 2500 Euro. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Dem jungen Lokführer ist sehr wohl eine Fahrlässigkeit nachzuweisen, resümierte die Richterin nach der Einvernahme des Steirers. Er war am 1. Dezember 2015 nach zehn Stunden im Dienst mit einem Güterzug von Gloggnitz über den Semmering in Richtung Mürzzuschlag unterwegs, als er wegen eines defekten Zugs vor ihm auf der steilen Bergstrecke anhalten musste. Um den Zug gegen Wegrollen zu sichern, habe er die direkte Bremse angezogen. "Der Fahrdienstleiter hat mich dann informiert, dass mich eine Hilfslok zurück nach Breitenstein zieht", so der Angeklagte.

Als der Triebwagenführer einige Zeit später einen Ruck verspürte, sei er der Meinung gewesen, dass die Hilfslok auf der anderen Seite des Zugs angedockt hatte. Ein Irrtum. "Vorschriftsmäßig hätten sie aber den Funkkontakt abwarten müssen, oder?", fragte die Richterin.

"Ja. Ich dachte aber, er ist im Stress und ich wollte den Zugbetrieb nicht weiter stören. Ich dachte, es muss schnell gehen", so der Triebwagenführer. Er habe daher die Bremse gelöst. Laut dem Gutachter ein fataler Fehler. "Ohne Bremsprobe darf man niemals losfahren", so der Sachverständige.

Der 21 Waggon lange Zug rollte quasi führerlos rückwärts mit 60 km/h den Berg hinunter, während auf demselben Gleis die Hilfslok bergauf unterwegs war. Im Pollereswand-Tunnel kam es zum Crash, wobei der Fahrer der Hilfslok schwer verletzt wurde. 14 Waggons entgleisten und lagen kreuz und quer im Tunnel. Die Strecke war tagelang gesperrt, der Schaden wurde mit knapp fünf Millionen Euro beziffert.

Die vom Verteidiger des Angeklagten angekündigten Enthüllungen über große Systemfehler bei den ÖBB wurden im Prozess nicht mehr erläutert. Laut dem Gerichtsgutachter für das Eisenbahnwesen findet das Zugsunglück jedoch bereits Niederschlag in der Ausbildung der Triebwagenführer.

Zugsunglück: Gericht schneller als Unfallermittler
14 Waggons lagen kreuz und quer im Tunnel

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