Missgeschick oder Amokfahrt? Manker-Prozess vertagt

Missgeschick oder Amokfahrt? Manker-Prozess vertagt
Das Gericht will nun Gutachten eines Sachverständigen einholen lassen.

In Wiener Neustadt ist am Freitag ein Prozess gegen Paulus Manker auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Künstler musste wegen unbefugter Inbetriebnahme einer Lokomotive und Sachbeschädigung vor den Strafrichter. Er bekannte sich "nicht schuldig" und sprach von einem "Malheur" und "Unglück". Nun soll ein Sachverständigengutachten aus dem Gebiet Eisenbahnunfall-Analyse eingeholt werden.

Manker soll sich am Abend des 1. November 2015 in der Wiener Neustädter Roigkhalle (Serbenhalle), wo der Regisseur das Theaterstück "Alma" aufgeführt hatte, eigenmächtig ins Führerhaus jener Lok gesetzt haben, die bei dem Stück zum Einsatz kam. Die Fahrt endete mit einem aus der Verankerung gerissenen Hallen-Tor und einigen beschädigten Paletten einer Plastikfirma. Der Sachschaden laut Anklage: mehr als 15.000 Euro.

Das war keine Amokfahrt

"Das war keine Amokfahrt. Manker ist lediglich ein Missgeschick passiert, aufgrund der ungünstigen Beleuchtung in der Halle", wies Verteidiger Dieter Ordner die Vorwürfe der Wiener Neustädter Anklagebehörde zurück. Er plädierte auf Freispruch. "Wir bestreiten den Vorsatz, den man ihm unterstellt. Das Ganze ist Manker schlichtweg passiert", argumentierte der Anwalt.

Missgeschick oder Amokfahrt? Manker-Prozess vertagt
ABD0009_20160311 - WIENER NEUSTADT - ÖSTERREICH: Der Schauspieler und Regisseur Paulus Manker mit Anwalt Dieter Ortner (L.) vor Beginn eines Prozesses wegen Sachbeschädigung am Freitag, 11. März 2016, im Landesgericht Wiener Neustadt. Den Künstler wird schwere Sachbeschädigung, unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen und fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen. Der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zufolge soll Manker mit einer Betriebs-Lok für den ihm angelasteten Schaden gesorgt haben. - FOTO: APA/ROBERT JAEGER

Manker selber demonstrierte anhand eines selbst gebastelten Modells (samt Kleinbahn-Lok und Schienen), dass die dem Strafantrag zugrunde liegenden Annahmen nicht stimmen würden. "Für ein Verbrechen muss es immer ein Motiv geben", meinte der Künstler. Das sei bei ihm aber nicht der Fall gewesen. Ausgerechnet im 20. Jubiläumsjahr seiner "Alma"-Inszenierung sei es zu erheblichen Dissonanzen gekommen. Einerseits mit dem Eigentümer der Fabrikshalle, in der "Alma" in Niederösterreich aufgeführt wurde, aber auch mit dem Eisenbahnmuseum, von dem die historische Lok gemietet worden war.

Aus diversen Gründen sei die "harmonische Zusammenarbeit mit dem Halleneigentümer Anfang 2015 beendet gewesen", so Manker. Fortan kommunizierte man offensichtlich nur mehr übers Gericht. Es wurden Schadenersatz-, Besitzstörungs- und Rufschädigungsklagen eingebracht. "Der Halleneigentümer hat sogar den Strom abgedreht", obwohl dies per Gerichtsbeschluss untersagt geworden wäre, schilderte Manker. Das sei quasi der Anfang allen Übels gewesen.

Sachverständiger aus Eisenbahnunfall-Analyse

"Ich bin in die Halle gefahren, um zu kontrollieren. Es war ein alarmierender Zustand. Tiefkühltruhen waren aufgetaut ..." Auch die Lokomotive kontrollierte Manker und bemerkte, dass die Batterie nicht aufgeladen war. Weil das Anschlusskabel für das Ladegerät zu kurz gewesen sei, habe er die Lok in Bewegung gesetzt. "Ich bin zurückgefahren und habe im Finstern zwei Schienentransportwegen übersehen ... Die habe ich gegen ein Tor gedrückt, es eingedrückt, niedergerissen. Es hat einen unheimlichen Krach gemacht und das Tor ist auf die Draisinen drauf gefallen." Nach den festgestellten Schäden hätten die Draisinen entgleist sein müssen, doch sie standen nach dem Schadensfall auf den Schienen. Diese Tatsache und noch andere Ungereimtheiten waren der Anlass, dass der Richter einen Sachverständigen aus dem Gebiet der Eisenbahnunfall-Analyse beiziehen will bzw. muss.

Hinsichtlich des Vorwurfs der "illegalen Lok-Fahrt" gibt es ebenso unterschiedliche Sichtweisen: Manker beruft sich auf eine erworbene Lenkerberechtigung, der Direktor des Eisenbahnmuseums, in dessen Eigentum die Lok damals noch stand, sagt, dass es keine Vereinbarung über eine Lok-Benützung gab, Manker sie daher unbefugt gestartet habe.

Der auf unbestimmte Zeit vertagte Prozess soll möglichst noch vor dem Sommer beendet werden. Aber bereits am 21. März gibt es wieder einen Termin für Manker am Landesgericht Wiener Neustadt. In dem Zivilprozess geht es um die "Letzten Tage der Menschheit", die ebenfalls in der Fabrikshalle aufgeführt hätten werden sollen. Manker hat den Halleneigentümer auf Schadenersatz geklagt, weil nach dem Zerwürfnis die getätigten Investitionen für das Karl Kraus-Stück nutzlos geworden wären.

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