"Zielpunkt-Abzocke": Anklage gegen Parkplatz-Pächter

Zielpunkt-Parkplatz, Perchtoldsdorf, Zielpunkt, Besitzstörungsklage
Unternehmer soll die Pacht für die Parkplätze nie bezahlt haben. Nun gibt es einen Strafantrag.

Überraschende Wende in der Causa "Zielpunkt-Parkplätze". Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat Anklage wegen Verdacht des schweren Betrugs gegen jenen Unternehmer aus dem Bezirk Mödling erhoben, der die Parkplätze geschlossener Filialen im Vorjahr gepachtet und dann Parkern mit Besitzstörungsklagen gedroht hat.

"Es gibt einen Strafantrag, weil ihm vorgeworfen wird, die Parkplätze betrügerisch nicht bezahlt zu haben", sagt Sprecher Erich Habitzl. Wie der KURIER berichtete, hatte der Chef einer Büroservice-Firma acht Parkplätze in Wien, NÖ und der Steiermark gepachtet, allerdings soll er die Pacht schuldig geblieben sein. Schließlich wurden ihm die Verträge vorzeitig gekündigt. Nun drohen dem Mann bis zu drei Jahren Haft. Auch wegen der angedrohten Besitzstörungsklagen ermittelte die Justiz. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt, weil es "keinen Hinweis auf relevante Täuschungshandlungen" gibt, wie Habitzl erklärt.

Dennoch ist dieses Vorgehen noch nicht vom Tisch. Der Unternehmer hatte im Sommer Lenker, die im Glauben, niemand zu stören, ihre Pkws auf den geschlossenen Zielpunkt-Parkplätzen abstellt hatten, Klage angedroht – außer sie zahlten bis zu 300 Euro. Teilweise hat der Mann die Parkplätze selbst überwacht. Juristen und Betroffene sprachen von "Abzocke".

Die vom ÖAMTC angestrengte Musterverfahren laufen noch. Manche hat der Mann gewonnen, der ÖAMTC ging jedoch in Rekurs. "Die große Gefahr ist, dass so ein Verhalten Schule macht. Sollte das der Fall sein und ist das mit den Mitteln, die wir haben, nicht in den Griff zu kriegen, wird sich der Gesetzgeber etwas überlegen müssen", meint ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Schadenersatz

Juristische Erfolge konnte indes der steirische Anwalt Günter Lippitsch erzielen. Er alleine vertritt 70 Betroffene. In manchen Fällen hatte der Unternehmer schlicht zu spät die Besitzstörungsklage eingebracht. "Zudem unternimmt der Mann noch weitere Versuche, Geld herauszuschlagen", sagt Lippitsch. So verschicke er Schadenersatzforderungen in der Höhe von bis zu 265 Euro. "Bei mir liegen mehr als 40 solcher Fälle", so Lippitsch. Der rät, nicht zu bezahlen. Aufgrund dieser Schreiben will der Jurist Anzeige wegen Verdacht des Betrugs erstatten.

Kommentare