Zentralmelderegister für private Nachforschung genutzt

Prozess – „Ich hab nicht an die möglichen Folgen, schon gar nicht an strafrechtliche gedacht. Ich habe unbedacht agiert“ gesteht der Angeklagte.

Er ist ein ranghoher Landesbeamter, der sich wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht St. Pölten verantworten muss. Was hat er eigentlich verbrochen? Im Zentralmelderegister eine Adresse für nichtamtliche Zwecke abgefragt – das reicht. „Ein Fall auf Messers Schneide“ findet sein Anwalt. „Er wollte doch nur die Adresse seines eigenen Kindes wissen.“

Der Hofrat ist geschieden, Ex-Frau und Kinder verschwanden aus seinem Leben. „Ich habe seit neun Jahren keinen Kontakt mit meiner mittlerweile großjährigen Tochter. Ich wollte unbedingt wissen, wo sie wohnt und ob ich noch weiter für sie zahlen muss.“ Um drei Euro prellte er den Staat, so viel hätte nämlich eine korrekte Meldeabfrage gekostet.

Nachdem die unerlaubte Adresserkundung aus seinem Büro im EDV-System auffiel, erstattete der Beamte Selbstanzeige und zahlte auch 20 Euro „Schadenswiedergutmachung“ in die Amtskassa. Urteil: Zwei Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig.

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