Widerstand gegen Lobau-Tunnel spitzt sich zu

Widerstand gegen Lobau-Tunnel spitzt sich zu
Umweltschützer wollen den UVP-Bescheid für die S1-Verlängerung vor dem Bundesverwaltungsgericht ankämpfen.

Nach jahrelanger Prüfung gab das Verkehrsministerium Ende März grünes Licht für die Wiener Nordostumfahrung. Sprich, der S1-Abschnitt zwischen Schwechat und Süßenbrunn – inklusive Lobau-Tunnel – wurde für umweltverträglich erklärt.

Sehr zum Ärger von Naturschützern: Die Gegner des rund zwei Milliarden Euro teuren und 19 Kilometer langen Projekts wollen den Bescheid nun vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Widerstand gegen Lobau-Tunnel spitzt sich zu
Die Liste der Einwände ist lang. 21 Gutachten brachtenGlobal 2000,Virus, das „Forum Wissenschaft & Umwelt“ sowie die Bürgerinitiativen „Rettet die Lobau“ und „Marchfeld – Groß-Enzersdorf“ bis dato in das Verfahren ein. Unter anderem kritisieren die Aktivisten, dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowohl Naturschutz- als auch Wasserrecht ausgeklammert wurden. Die betreffenden Bescheide müssen von den Ländern Wien und NÖ erst erstellt werden.

„Unnötiges Risiko“

Zudem meldet Virus-Sprecher Wolfgang Rehm Bedenken punkto Tunnel-Sicherheit und Umweltschutz an. Denn zum einen habe die ASFiNAG aus Kostengründen die geplanten Abstände zwischen den Fluchtwegen von 250 auf 500 Meter verdoppelt.

Widerstand gegen Lobau-Tunnel spitzt sich zu
UVP Experte Wolfgang Rehm
Und zum anderen würde der Tunnel unter dem Nationalpark durch wasserführende Schichten und lockeren Sand führen. Dadurch könne das Wiener Trinkwasser gefährdet sein. „Hier wird ein unnötig hohes Risiko eingegangen“, meint Rehm.

Christian Hiebaum von der Bürgerinitiative „Marchfeld – Groß-Enzersdorf“ stellt darüber hinaus die prognostizierte Verkehrsentlastung infrage. „Laut den Projektunterlagen würden mit der Autobahn auf der Südosttangente bis 2025 35.000 Fahrzeuge pro Tag mehr fahren und auf der Esslinger Hauptstraße um 1000 mehr.“ Die Entlastung werde durch „künstlich hochgerechnete Verkehrsbelastungen“ dargestellt.

Für Missfallen sorgt die Rolle des Verkehrsministeriums als „Behörde, die im politischen Auftrag agiert“, sagt Rehm. Dort befolge man die „Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen“ (RVS), die man selbst mitformuliert habe. Punkto Brandschutz und Luftgrenzwerte wurden die Richtlinien nachträglich abgeändert.

Bei der ASFiNAG ist man über den UVP-Bescheid erfreut. 2016 will man den Bau des S1-Abschnitts, 2018 den Tunnel in Angriff nehmen. Die Verkehrsfreigabe ist für 2025 geplant.

Das Bundesverwaltungsgericht könnte den UVP-Bescheid aufheben und das Prüfverfahren wieder in Gang setzen. Oder den Bescheid bestätigen.

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