Waffenpass bekommt nicht jeder Jäger

Symbolbild
Das Urteil zum Tragen von Faustfeuerwaffen betrifft lediglich die Aufsichtsorgane.

Der KURIER meldete als erstes Medium eine kleine Sensation: Ein Höchstgerichtsurteil erlaubt jetzt einem Jagdaufseher einen Waffenpass für das Führen einer Kurzwaffe im Revier. Noch am selben Tag begannen die Telefone in den zuständigen Behördenbüros zu läuten, weil viele Jäger dachten, jeder von ihnen könne nun so ein Dokument erhalten. Ein großer Irrtum, wie die Behörden klar fest stellen.

Aufsichtsorgane

Immerhin prüfen die nö. Bezirkshauptmannschaften (BH) nach diesem richtungsweisenden Urteil gemeinsam mit der zuständigen Abteilung im Land die neu geschaffene Rechtssituation. Ziel soll eine landesweit einheitliche Regelung sein, nachdem sich die Handhabung der Bezirke in der Vergangenheit wegen Rechtsunsicherheit unterschied.

Wie der KURIER berichtete, betrifft die Genehmigung jedenfalls ausschließlich vereidigte Jagdaufsichtsorgane, sogenannte Jagdaufseher. Diese haben im Revier eingeschränkte sicherheitsbehördliche Befugnisse und bekommen eine Ausbildung, die deutlich über die eines "normalen" Jägers hinaus geht. Aufsichtsorgane dürfen beispielsweise einen ertappen Wilderer notfalls unter Einsatz von Waffengewalt festnehmen.

Abschusszahlen

Doch auch das reichte der betroffenen BH nicht. Sie lehnte die Anträge zweier Aufsichtsorgane ab. Auch jenen von Markus K. aus dem Pulkautal. "Ich war total verwundert, als die Bezirkshauptmannschaft abgelehnt hat", erklärt er. Die Argumentation dazu irritierte ihn noch mehr: Die BH nahm die Jahres-Abschusszahl in seinem Revier als Grundlage: Sieben bis acht Stück Rehwild, 5 bis 28 Feldhasen, null bis vier Fasane. Ihr Schluss daraus: Aufgrund dieser jährlichen Abschusszahlen sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass er im Zuge der Ausübung seiner Tätigkeit als Jagdaufseher in diesem Jagdgebiet mit einem Wilderer in Kontakt kommen werde. Dass selbst Fischerei-Schutzorganen ein Waffenpass zusteht, ließ die Behörde nicht gelten. Jäger hätten ja ohnehin eine Langwaffe bei sich.

Einspruch

Das wollte Markus K. nicht einsehen. So engagierte er Rechtsanwalt Gunter Österreicher als Beistand und ging mit ihm durch die Instanzen. Mit dem Ergebnis, dass er Recht bekam. So wie in einem anderen Fall sah der Verwaltungsgerichtshof die Sache ganz anders als die Bezirksbehörde. Markus K. bekommt nun seinen Waffenpass: "Das Verfahren hat so lange gedauert – ich habe nicht mehr mit einer positiven Entscheidung gerechnet", sagt er.

Sein Anwalt Gunter Österreicher hat das einjährige Verfahren begleitet. Seine Einschätzung: "Die Behörde hat das Gesetz falsch angewendet." Die Meldung über seinen Erfolg hat allerdings bei vielen Jägern übertriebene Hoffnungen geweckt: Von Wiener Neustadt bis Zwettl klopften hoffnungsfrohe Jäger bei den Behörden um einen Waffenpass an. Sie haben derzeit noch keine Chance – wenn sie keine Aufsichtsorgane sind.

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