Wachaubahn ohne „Pickerl“

Wachaubahn derzeit ohne Genehmigung
Höchstgericht hob Genehmigung für Donaustrecke und Reblausexpress auf

Auch wenn das derzeit nicht auffällt, weil sowohl Wachaubahn (Krems-Emmersdorf) als auch der Reblaus-Express (Retz-Drosendorf) Winterpause haben: Beide Strecken besitzen aktuell keine gültige Betriebsgenehmigung. Das hat jetzt ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) festgestellt. Nun sind die Züge zum Stehen verurteilt – wie ein Auto ohne gültiges Pickerl. Allerdings hat die Betreiberin, die Landesgesellschaft NÖVOG, Glück im Unglück: Sie kann die übliche Winterpause nützen, um fehlende Genehmigungen beizubringen.

Erloschen

Ausgangspunkt des Problems ist, dass bei einer still gelegten Bahnstrecke automatisch alle Baugenehmigungen erlöschen. Die muss ein neuer Betreiber nachbringen. Das Land will zwar die beiden von den ÖBB übernommen Strecken lediglich als Anschlussbahnen – ähnlich einer Werkszufahrt – betreiben. „Doch bei Personentransport gelten die selben Auflagen wie bei einer öffentlichen Strecke“, sagt Reinhart Kuntner, Leiter des für Schienenbahnen zuständigen Verkehrs-Arbeitsinspektorats.

Die entsprechenden Gutachten fehlten 2011 im Verfahren oder enthielten inhaltlich keine detaillierte Beschreibung. Das war dem Verwaltungsgerichtshof zu wenig.

Im Büro des zuständigen Landesrates Karl Wilfing ist man der Ansicht, es gehe um rein formaljuristische Inhalte. Genauso sieht man die Lage bei der NÖVOG, die die Bahnstrecken betreibt: „Der Entscheid des VGH betrifft die Wachaubahn und den Reblaus-Express – beide Bahnen sind derzeit aber ohnehin in der Winterpause. Daher hat der Entscheid derzeit keinerlei Auswirkungen auf den Betrieb. Darüber hinaus handelt es sich um rein juristische Fragen. Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2011 hat es außerdem eine Änderung in den gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben – wir sind daher optimistisch, dass wir im kommenden Sommer wie gewohnt den Betrieb wieder aufnehmen können“, erklärt NÖVOG-Geschäftsführer Gerhard Stindl.

Änderung

Kuntner meint, dass die Gesetzesänderung nicht hilft, weil es um den Zeitpunkt des Bescheides geht.

Bleibt zu hoffen, dass in der Wachau kein Hochwasser kommt, bis die Genehmigungen da sind. Denn in diesem Fall wäre die Bahn die einzige flutsichere Verkehrsverbindung in der Wachau. „Ich hoffe, das die Bahn im Frühjahr wieder fahren kann. Aber ich bin überzeugt, der NÖVOG gelingt das “, sagt Johann Schmidl, Bürgermeister der Tourismusgemeinde Dürnstein in der Wachau.

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