"Von Reisen nach Mexiko wird abgeraten"

Warum gibt es keine offizielle Reisewarnung für Mexiko? KURIER.at sprach mit Peter Launsky-Tieffenthal vom österreichischen Außenministerium.

KURIER.at: Herr Launsky-Tieffenthal, haben die Alarmstufen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwas mit möglichen Reisewarnungen zu tun?

Peter Launsky-Tieffenthal: Man kann nicht von dem Einen auf das Andere schließen. Reisewarnungen werden aufgrund von Berichten aus der Region ausgegeben. Die Einschätzung der WHO ist eine andere.

Es gibt bestimmte Kriterien für die Einstufung der Sicherheitssituation in den einzelnen Ländern. Sie soll den Reisenden eine breitestmögliche Grundlage für Reiseentscheidungen bieten.
Diese Matrix hat sich jahrelang bewährt.

Wo befinden wir uns - aufgrund der Neuen Grippe - derzeit?

Derzeit gilt die Stufe 4, dabei sollte es auch bleiben. Das heißt, von nicht notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten. Bei der höchsten Stufe 6 herrschen etwa bürgerkriegsähnliche Zustände in einem Land.
Auch befinden sich derzeit relativ wenige Österreicher in Mexiko. Ein weiteres Kriterium für die Einstufung ist, wie gut die Behörden mit dem jeweiligen Problem in ihrem Land umgehen.
Die Situation müsste unzumutbar werden, es macht aber den Anschein, als ob sich die mexikanischen Behörden sehr bemühen. Es sieht nicht so aus, als ob nichts gegen die Grippe getan wird.

Wie viele Österreicher befinden sich derzeit in Mexiko?

Laut unseren Angaben sind es knapp über 100.

Würde eine Erhöhung der Reisewarnung überhaupt Sinn machen?

Nein, denn es wird schon jetzt vor unnötigen Reisen abgeraten - wer aber unbedingt nach Mexiko muss, sei es geschäftlich oder sei es wegen einem Todesfall in der Familie, wird trotzdem fliegen.
Für uns ist es das leichteste eine offizielle Reisewarnung herauszugeben, es ist aber eine sehr heikle Situation. Man will schließlich keine Panik auslösen.

Hat eine offizielle Reisewarnung rechtliche Konsequenzen?

Wer gegen eine Reisewarnung verstößt, muss mit keinen rechtlichen Schritten rechnen, denn es ist ja nur eine Empfehlung des Außenministeriums.
Sollte aber jemand trotzdem in das betroffene Land reisen, zu Schaden kommen und vor Gericht klagen, kann eines der Beurteilungskriterien sein, dass der Kläger ja wusste, dass es eine offizielle Reisewarnung gab.

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