Vergewaltigung in Tulln: Laut Gericht nichts "vertuscht"

Tullns Bürgermeister Peter Eisenschenk
Der Bürgermeister von Tulln setzte sich erfolgreich gegen im Internet verbreitete Vorwürfe in Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer 15-Jährigen zur Wehr.

Im Zusammenhang mit einer im Frühjahr bekannt gewordenen Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln hat Bürgermeister Peter Eisenschenk (ÖVP) "keine aktiven Vertuschungshandlungen gesetzt". Diese Feststellung habe das Landesgericht Ried getroffen, informierte die Stadtgemeinde Tulln in einer Aussendung am Freitag.

Das Stadtoberhaupt hatte sich mit Zustimmung des Stadtrates gegen den vom oberösterreichischen Online-Portal Wochenblick verbreiteten Vorwurf der Vertuschung zur Wehr gesetzt. Das Gericht habe die betreffende Berichterstattung nun als "tendenziös und äußerst reißerisch" bewertet. Die Angriffe seien aber "gerade noch" nicht exzessiv gewesen und Politiker bezüglich Verleumdungen weniger geschützt als Privatpersonen, weshalb die angestrebte einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Wochenblick abgelehnt wurde. "Die Klarstellung des Gerichts genügt, es ist kein weiteres Verfahren notwendig", erklärte Eisenschenk.

Zur Causa wurde erläutert, dass die Stadtgemeinde Ende April von der Polizei über eine Vergewaltigung vermutlich durch ausländische Verdächtige in Kenntnis gesetzt worden war. Die Informationen sollten aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht weitergegeben werden. "Die Öffentlichkeit wurde in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Pölten aus kriminaltaktischen Überlegungen nicht sofort informiert", bestätigte dann auch das Innenministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Nachdem Mitte Mai mitgeteilt wurde, dass zwei in Tulln untergebrachte Asylwerber dringend tatverdächtig und inhaftiert seien, reagierte Eisenschenk und erließ bis zur endgültigen Klärung der Causa einen Aufnahmestopp für die Zuteilung neuer Asylwerber nach Tulln.

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