Vergewaltigung in Traiskirchen: Haft, aber keine Abschiebung

Wahab M. gab sich vor Gericht kamerascheu
Asylwerber fiel an Flussufer über 72-Jährige her. Die Frau ist seither schwer gezeichnet.

Obwohl er eine Frau vergewaltigt und dafür am Mittwoch schuldig gesprochen wurde, hat ein 18-jähriger Asylwerber keine Abschiebung in seine Heimat Afghanistan zu befürchten. Der Fall hat im vergangenen Herbst für Aufsehen gesorgt, weil die Exekutive aus Angst vor einer kippenden Stimmung im Flüchtlings-Hotspot Traiskirchen nichts dazu an die Öffentlichkeit dringen ließ.

Am Mittwoch wurde Wahab M. am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Pensionistin aus Traiskirchen der Prozess gemacht. "Es war ein heißer Tag. Ich bin mit meinem Hund an der Schwechat spazieren gegangen, als dort drei junge Männer gebadet haben", schildert Christine F. im Gespräch mit dem KURIER. Einer der Männer gab der Pensionistin unter dem Vorwand die Hand, ihr über die Böschung helfen zu wollen. "Plötzlich bekam ich einen Schlag von hinten", schildert Christine F.

Schwer verletzt

Die 72-Jährige wurde gepackt und zu Boden gedrückt. Der Täter hielt ihr den Mund zu, während er ihr die Kleider vom Leib riss und sie vergewaltigte. "Der 13-jährige Hund war leider zu alt, um seinem Frauerl zu helfen", bedauert Hans Vesely, ein langjähriger Freund der 72-Jährigen. Das Opfer schleppte sich nach der Tat schwer verletzt nach Hause und sperrte sich ein. Erst auf Drängen ihres Bekannten traute sich die geschockte Frau zur Polizei. Das Martyrium hat die Pensionistin schwer gezeichnet. "Sie ist seither nicht mehr sie selbst. Sie traut sich alleine nicht mehr außer Haus und ist körperlich extrem schwach", erzählt Vesely.

Dass der Täter überhaupt ausgeforscht werden konnte, liegt daran, dass er kurz nach der Vergewaltigung nochmals straffällig wurde und die Polizei eine DNA-Probe nahm. Die Spuren stimmten mit der sichergestellten DNA am Opfer überein. Wahab M. gestand die Tat. Da er zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Höchststrafe wären fünf Jahre, der Asylwerber bekam mit 20 Monaten deutlich weniger, weil er unbescholten und geständig war.

Straffällig gewordene Asylwerber kommen für ein Aufenthaltsverbot nur dann infrage, wenn sie rechtskräftig für ein Verbrechen verurteilt wurden. In der Praxis wird das aber kaum umgesetzt.

3278 Asylwerber wurden im vergangenen Jahr abgeschoben. Aber fast alle wegen eines negativen Asyl-Bescheids und nur eine Handvoll, weil sie straffällig wurden. In den meisten Fällen werden Straftäter in ihren Herkunftsländern nicht zurückgenommen.

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