Verbotsgesetz: Bedingte Haft für Niederösterreicher

Verbotsgesetz: Bedingte Haft für Niederösterreicher
Zwei Jahre bedingt für mehrere Verstöße gegen das Verbotsgesetz.

Ein 43-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten im Sinne der Anklage nach Paragraf 3g Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Der Niederösterreicher erhielt zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe, für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, via Handy Nachrichten mit nationalsozialistischem Inhalt versendet zu haben. Zudem sollen in seiner Wohnung Bilder, die unter anderem Hitler und ein Hakenkreuz zeigten, gehängt sein. Der Mann bekannte sich schuldig.

Teil der Anklage waren beispielsweise ein Bild, das das Konterfei von Hitler und der Text "Ach, Sie sind Jude. Ich vergas" zeigte, eine Aufnahme des Konzentrationslagers Auschwitz mit den Worten "Spezialedition. Familien im Brennpunkt 1939-1945" sowie ein Foto des Beschuldigten, der ein T-Shirt mit dem Aufdruck "88" (ein Code für "Heil Hitler") trug. Der Niederösterreicher gab zu, die vier angeklagten Bilder im Juni und August 2015 per Mobiltelefon an den Ex-Mann seiner damaligen Lebensgefährtin geschickt zu haben - "im Vollrausch", wie er sagte. Der 43-Jährige distanzierte sich von nationalsozialistischem Gedankengut.

Bilder vom Vater aufgehängt

Bei den Bildern in der Wohnung handelte es sich um eine historische Aufnahme von Krems mit aufgehender Sonne und einem Hakenkreuz im Wohnzimmer sowie um einen auf einer Pinnwand angebrachten Zettel, auf dem der Schriftzug " The Voice of Germany" und Adolf Hitler, Hermann Göring, Rudolf Heß, Joseph Goebbels und Heinrich Himmler zu sehen waren. Der Vater des 43-Jährigen berichtete im Zeugenstand davon, die Bilder aufgehängt zu haben - der Pensionist hatte früher in der Wohnung gelebt. "Ich habe sie nicht heruntergenommen", sprach der Angeklagte von einem Fehler. "Es tut mir leid. Es wird sicher nie wieder vorkommen."

Der Empfänger der Handybotschaften hatte 2017 im Bezirk Tulln Anzeige erstattet. Er verständigte die Polizei, als seine neunjährige Tochter im Februar des Vorjahres eine WhatsApp mit einem Bild von Eva Braun - zum Geburtstag der "First Lady", wie sie in der Nachricht genannt wurde - erhielt.

Hakenkreuzfahnen und Hitlergrüße

Der Niederösterreicher hatte sich in Handybotschaften als "Obersturmführer" bezeichnet. Bei einer Hausdurchsuchung des Gebäudes im Eigentum des 43-Jährigen in Krems wurden auch andere Gegenstände mit NS-Bezug - etwa im Keller eine Weinflasche mit Hitler-Etikett - gefunden, die nicht Teil der Anklage waren. Diese gehörten den Angaben zufolge dem Vater des Beschuldigten, der auch in dem Haus wohnt. Entdeckt wurden außerdem ein Foto, das den 43-Jährigen mit einer umgebundenen Hakenkreuzfahne zeigt, und ein Bild, auf dem ein anderer Mann mit Stahlhelm im Kellerstüberl des Hauses die Hand zum Hitlergruß erhoben hat.

Sieben Geschworene stimmten bei vier der fünf zu beantwortenden Fragen für einen Schuldspruch, einer dagegen. Einmal betrug das Verhältnis sechs zu zwei. Mildernd wurden bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren der bisher ordentliche Lebenswandel und das Tatsachengeständnis des Angeklagten gewertet.

Erschwerend wirkten sich das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen aus und, dass die Bilder mehrere Jahre lang in der Wohnung aufhängt waren.

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