Vater erstochen: Obduktion stützt Notwehr-These

Polizei-Großeinsatz in Ebergassing.
U-Haft über 18-jährigen Sohn verhängt. Schon zuvor gab es Gewalt in der Familie.

Die Ehefrau und drei der vier Kinder sahen Freitagnachmittag mit an, wie der 59-jährige Familienvater verblutete. Er hatte, wie berichtet, im Streit mit seinem 18-jährigen Sohn Johannes S. einen tödlichen Messerstich erlitten.

Am Wochenende wurde über den tatverdächtigen HTL-Schüler aus Ebergassing im Bezirk Bruck/Leitha die Untersuchungshaft verhängt. "Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr", erklärt der Korneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl. Selbst wenn der Haftrichter dem 18-Jährigen Glauben schenkt, dass er in Notwehr gehandelt hat, wäre eine sofortige Entlassung bei einem Tötungsdelikt unwahrscheinlich. Zunächst gilt es für die Mordgruppe des Landeskriminalamts, Beweise zu sammeln und die Zeugen zu hören.

Nur ein Stich

Die Obduktion des Leichnams von Gerhard S. deckt sich jedenfalls mit den Aussagen des Sohnes. Es wurde ein einziger, gerade verlaufender Stichkanal in der Brust festgestellt. "Wenn jemand aus Hass und in Rage zusticht, sieht das anders aus", sagt der Strafverteidiger des 18-Jährigen, Martin Preslmayr. Johannes S. sei vom Vater im Streit geschlagen worden, worauf der Schüler in sein Zimmer lief und in Panik ein Messer geschnappt haben soll. Der Vater sei ihm daraufhin im Gerangel ins Messer gelaufen, so die Aussage.

Laut dem Rechtsanwalt war es nicht das erste Mal, dass Gerhard S. gewaltvoll gegen seine Familie vorgegangen sein soll. Im Herbst des Vorjahrs soll es einen Polizeieinsatz auf dem Hof des Landwirten gegeben haben, weil er auf die Ehefrau losgegangen sei. Aus diesem Grund werden auch die Aussagen der Familienangehörigen eine wichtige Rolle spielen. Bisher haben sie sich wegen der traumatischen Umstände der Aussage entschlagen.

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