Vater erstochen: Familie hieß Sohn herzlich willkommen

Vater erstochen: Familie hieß Sohn herzlich willkommen
18-Jähriger wurde nach der Tatrekonstruktion sofort aus der U-Haft entlassen.

Der Sohn ersticht – seinen Angaben nach in Notwehr – den eigenen Vater und wird nach Wochen in U-Haft von der Mutter und den Geschwistern mit einem Willkommensplakat und Freudentränen zu Hause empfangen. Es waren bezeichnende Szenen, die sich am Dienstag auf dem Bauernhof im Ortszentrum von Ebergassing im Bezirk Bruck an der Leitha abspielten. Der 18-jährige HTL-Schüler Johannes S. wurde wegen Mordverdachts in Handschellen zur gerichtlich angeordneten Tatort-Rekonstruktion in sein Elternhaus geführt.

In Todesangst

Eineinhalb Stunden später wurde der Teenager an Ort und Stelle enthaftet. Für seinen Anwalt Martin Preslmayr ein großer Erfolg: "Für mich war immer klar, dass er in Todesangst gehandelt hat. Er hat sich nur verteidigt und wollte den Vater sicher nicht töten", sagte der Anwalt.

Wie die Mutter, Elfriede S., und die drei Geschwister von Johannes in ihren Vernehmungen zu Protokoll gaben, habe die Familie seit Jahren unter dem gewalttätigen Vater und Ehemann gelitten. Gerhard S. galt als Tyrann, der seine Frau immer wieder geschlagen habe und auch auf die Kinder losgegangen sei. "Die Übergriffe wurden angezeigt. Die Frau wurde geschlagen, dass das Blut geronnen ist", sagt Preslmayr.

Anfang August soll die Lage am Bauernhof eskaliert sein. Gerhard S. soll im Streit auf seinen Sohn losgegangen sein. Die Mutter und der Bruder waren Zeugen, wie der Vater den 18-Jährigen attackierte und mit der Faust ins Gesicht schlug. "Er zeigte bei der Rekonstruktion am Dienstag, wie er in sein Zimmer flüchtete. Der Vater ging aber nach und attackierte ihn weiter", schildert Preslmayr. Da griff der 18-Jährige zu einem Messer, das auf seinem Schreibtisch lag. Während des Gerangels soll der Vater die Klinge in die Brust bekommen haben. Laut den Zeugen schimpfte er den Sohn noch einen "Trottel", bis er im Innenhof blutüberströmt zusammenbrach.

Die Angaben decken sich bisher auch mit den Untersuchungen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk. Er stellte nur einen Stichkanal an der Leiche fest.

Für die U-Haft-Richterin reichten die Aussagen und Beweise aus, um den 18-Jährigen zu enthaften. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg entscheidet nun, ob und in welcher Form Anklage erhoben wird. Johannes S. besucht ab Mittwoch wieder den Unterricht an seiner Schule. Die Direktion sprach sich dafür aus.

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