Urteile gegen Terrorpaar teilweise aufgehoben

Verteidiger Wolfgang Blaschitz
Anwalt Wolfgang Blaschitz erzielte Erfolg beim Obersten Gerichtshof. Eventuell muss neu verhandelt werden.

Wiener Neustadt.Im Fall des als Terrorpaar von Baden bekannt gewordenem Tschetschenen-Duos gibt es eine spannende Wende. Sein Anwalt, Wolfgang Blaschitz, hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine teilweise Aufhebung des Urteils gegen die Terrorverdächtigen erwirkt. In zwei Fällen wurden die Urteile aufgehoben und der Akt an das Landesgericht Wiener Neustadt zur Neuaustragung retourniert.

Adam A. (25) und seine Frau (nach islamischen Recht) Zulihan J. (36) sind im Mai unter anderem wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung zu drei beziehungsweise zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau soll in Chats unter anderem angekündigt haben, sich mit einem Sprengstoffgürtel im Verteidigungsministerium in die Luft zu jagen. Die Datenauswertungen der sichergestellten Computer und Handys ergaben, dass sich Adam A. im Internet mit nichts anderes als dem IS, Sprengstoff, Waffen und dem Krieg in Syrien beschäftigt habe.

Anwalt erfolgreich

Blaschitz hatte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt und teilweise Recht bekommen. Der OGH hob die Verurteilungen wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation sowie der Gutheißung terroristischer Straftaten auf. Das Urteil enthält keine ausreichenden Feststellungen zu den kriminellen Zielsetzungen der Organisation, heißt es in der Begründung des Gerichtshofes.

Was die terroristische Vereinigung anlangt ist das Urteil rechtskräftig, das Strafmaß setzt allerdings das Oberlandesgericht fest. Wenn der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Strafhöhe reicht, kann es sein das die anderen Anklagepunkte fallen gelassen werden. Wenn nicht, müssen die aufgehobenen Urteile neu verhandelt werden.

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