Übergriffe auf Sanitäter: Härtere Strafen für Randalierer gefordert

Für Rettungskräfte wie Sanitäter wird ein besserer gesetzlicher Schutz bei Einsätzen gefordert.
Rettungseinsätze: Johanna Mikl-Leitner will künftig besseren gesetzlichen Schutz.

Nach der Böller-Attacke auf Sanitäter in der Silvesternacht in Horn (NÖ) war die Empörung beim Roten Kreuz groß gewesen. Randalierer hatten nicht nur die Rettungsmannschaft bei ihrem Einsatz in der Innenstadt behindert, sie warfen auch Böller in Richtung des Rettungsautos. Zwei Sanitäter, in deren Nähe die Feuerwerkskörper explodiert waren, erlitten ein Knalltrauma. Nur der Fahrer des Rettungsautos war unverletzt geblieben.

Jetzt fordert Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) deswegen einen besseren gesetzlichen Schutz für Einsatzkräfte. Sie will, dass der Paragraf für Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht nur bei Exekutivbeamten und Behördenvertretern angewandt werden kann, sondern auch im Fall von Behinderungen und tätlichen Angriffen bei Einsätzen der Rettungskräfte und der Feuerwehren. Nur so könne man Vorfälle wie in Horn in Zukunft verhindern.

Sie sieht durch solche Attacken die öffentliche Sicherheit gefährdet, da es zu einer Beeinträchtigung der Hilfeleistung kommen könne. Johanna Mikl-Leitner: "Wir müssen unsere Helfer schützen. Wenn sich gewaltbereite Chaoten und Rowdys einen Spaß daraus machen, unsere freiwilligen Helfer zu terrorisieren, dann haben wir zu handeln. Ein Angriff auf Rettungskräfte und Feuerwehr ist ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit. Das muss gesetzlich verankert werden."

Als Vorbild dient der Landeshauptfrau bei ihrem Vorstoß die gesetzliche Lage in Deutschland: Dort ist im Paragraf 115 der Widerstand gegen oder tätliche Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, geregelt. Dazu zählen explizit die Feuerwehren, die Rettungsdienste und zusätzlich auch noch der Katastrophenschutz.

Im österreichischen Strafrecht ist derzeit nur der spezielle Schutz von Exekutivbeamten und von Behördenvertretern – etwa Gerichtsvollziehern – zu finden. Im Paragraf 269 ist der Widerstand gegen die Staatsgewalt mit einem Strafausmaß von bis zu drei Jahren Haft verankert, im Paragraf 270 der tätliche Angriff mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

In Niederösterreich sieht man nun den neuen Justizminister Josef Moser gefordert, die notwendigen Änderungen für einen besseren Schutz im Strafgesetzbuch in Angriff zu nehmen.

Schmoll will Regeln

Unterstützung erhält Johanna Mikl-Leitner dabei auch von den NÖ Landesverbänden des Roten Kreuzes und der Feuerwehr. Speziell beim Roten Kreuz waren nach dem Vorfall im niederösterreichischen Horn Forderungen nach besserem gesetzlichen Schutz laut geworden.

Rot-Kreuz-Präsident General Josef Schmoll will strengere gesetzliche Regeln: "Ich halte es für wichtig, auf der einen Seite an die Vernunft der Menschen zu appellieren, Einsatzkräften gegenüber nicht distanzlos zu sein. Andererseits fordere ich aber auch strengere Konsequenzen für eine derartige Vorgangsweise, weil das Rote Kreuz unter Schutz steht und dieser Schutz immer gewährleistet sein muss."

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