Tierschützer revanchieren sich beim Staatsanwalt mit 600 Selbstanzeigen
Ein Schelm wer da denkt, die Aktion sei dazu da, um den in der Tierschutz-Causa leitenden Staatsanwalt mit einer Anzeigenflut beruflich außer Gefecht zu setzen.
Zum Hintergrund: Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) einige Freisprüche im umstrittenen Tierschutz-Prozess gekippt und der Berufung des Wiener Neustädter Anklägers Recht gegeben.
Mafia-Paragraf
Zwar ist der „Mafia-Paragraf“ vom Tisch, fünf der dreizehn Aktivisten werden jedoch wegen (versuchter) Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt erneut angeklagt. „Ein Skandal“, sagt VGT-Obmann Martin Balluch zum Urteil. „Das Oberlandesgericht meint in seiner Urteilsbegründung ernsthaft, dass es Nötigung sei, wenn man ein Modehaus freundlich dazu auffordert, den Handel mit Pelzen einzustellen.“
Balluch weiter: „Die Androhung, die Konsumenten darüber zu informieren, sei eine gefährliche Drohung. Das ist doch ein Witz? Es sei nur dann nicht strafbar, wenn die Drohung zum angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerspreche.“
Daher hat der VGT ein Protestschreiben gegen zwei heimische Unternehmen, die mit Pelzen handeln, auf seiner Homepage online gestellt.
Mit der Unterschrift wird nicht nur die Pelzkampagne der Aktivisten unterstützt, sondern gleichzeitig auch eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebracht. Darin wird die Anklagebehörde aufgefordert, zu prüfen, ob die Unterstützung einer solchen Kampagne eine Nötigung darstelle. Mehr als 600 Personen haben sich bis Montag mit ihrer Unterschrift an der Aktion beteiligt. „Wir wollen über 1000 schaffen und die Anzeigen dann gesammelt dem Staatsanwalt übergeben“, sagt Balluch.
Die Anklagebehörde in Wiener Neustadt ist bereits vorgewarnt und kennt die Aktion der Tierschutz-Aktivisten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl, zeigt sich trotz des drohenden Verwaltungsaufwandes und Papierkriegs gelassen. „Bis jetzt ist noch keine Anzeige bei uns eingelangt. Wenn es so weit ist, werden wir die Angelegenheit prüfen und die nötigen Schritte einleiten“.
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