Terror-Prozess in Niederösterreich: Zwei Jahre Haft für Tschetschenen

Gericht Korneuburg
Das Gericht sah es als erweisen an, dass sich der Mann dem IS anschließen wollte. Urteil nicht rechtskräftig.

Zwei Jahre Haft hat ein 22-Jähriger am Freitag in Korneuburg - nicht rechtskräftig - wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie wegen Urkundendelikten erhalten. Der bereits im Oktober 2015 verurteilte Tschetschene soll nach seiner bedingten Haftentlassung erneut versucht haben, nach Syrien zu reisen und sich dem "Islamischen Staat" (IS) anzuschließen.

Der Prozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, im Gebäude waren Filmen und Fotografieren verboten. In und um das Landesgericht waren teils schwerbewaffnete Polizisten postiert, vermummte Justizwachebeamte führten den 22-Jährigen aus der U-Haft vor.

Der Angeklagte, der zuletzt in Wien wohnte, hatte sich gemeinsam mit einem - mittlerweile untergetauchten - Bekannten aus Graz gefälschte albanische Reisepässe und Führerscheine um 950 Euro pro Person besorgt. Die beiden Männer buchten heuer am 19. Mai in einem Reisebüro in Wien ein One-Way-Ticket nach Istanbul. Am 22. Mai wurden die Dokumente bei der Kontrolle am Flughafen Wien-Schwechat als Fälschungen erkannt, die Ausreise scheiterte. Die beiden Männer hatten all ihre Ersparnisse bzw. auch geliehenes Geld bei sich. Daraufhin soll der 22-Jährige erneut gefälschte - diesmal deutsche - Dokumente besessen haben.

Der in Georgien geborene Beschuldigte bestritt die Terrorismusvorwürfe am Freitag und gab lediglich zu, sich gefälschte albanische Dokumente besorgt zu haben. Seinen Aussagen zufolge plante der bereits nach islamischem Recht verheiratete Mann, dessen Frau im Mai mit dem dritten Kind schwanger war, in der Türkei eine zweite Frau zu heiraten. Diese habe er über das Internet kennengelernt, aber nie persönlich getroffen, gab er in seiner Einvernahme zu Protokoll. Beweise für die Existenz der Frau in der Türkei gab es allerdings nicht - dies erklärte der Beschuldigte damit, dass er nach seiner Anhaltung Daten auf seinem Handy gelöscht habe. Ein angeblicher Zettel mit den Kontaktdaten der Frau war in der Wohnung der Mutter des Angeklagten nicht auffindbar.

Der Schöffensenat schenkte den angeblichen Heiratsplänen des Mannes keinen Glauben. Es gebe keine Kontaktdaten der Frau, auch der Mittäter habe in seiner Einvernahme nichts davon gesagt, dass in der Türkei ein Treffen mit einer Frau geplant gewesen wäre, erklärte die vorsitzende Richterin. Laut der Einvernahme des - derzeit nicht auffindbaren - Komplizen, die in der Schöffenverhandlung verlesen wurde, war die Urlaubsreise seine Idee. Weder er noch der Angeklagte würden jemand in der Türkei kennen, lautete die Aussage. Die Richterin zog zudem eine Parallele zum ersten Prozess gegen den 22-Jährigen am 1. Oktober 2015 in Wien: Auch damals sei ein Zettel mit den Kontaktdaten eines Heilers, zu dem der Mann seinen Angaben zufolge mit seiner Frau und Mutter in die Türkei reisen wollte, nicht gefunden worden.

Der 22-Jährige schmiedete offenbar auch Heiratspläne mit einer 27-Jährigen in Wien, wie die Frau in ihrer Zeugenaussage per Videoschaltung angab. Als sie erfuhr, dass er bereits eine Ehefrau hatte, wollte sie ihn nicht mehr heiraten. Daraufhin habe er angekündigt, dass er aus ihrem Leben verschwinden und wegfahren werde. Wohin er reisen wollte, habe er ihr nicht verraten.

Der Tschetschene war bereits im Oktober 2015 in Wien gemeinsam mit seiner Frau und Mutter vor Gericht gestanden. Der Schöffensenat ging damals davon aus, dass sie im Juli 2014 versucht hatten, mithilfe eines Schleppers über Bulgarien und die Türkei nach Syrien zu gelangen, um sich dort der Terror-Miliz IS anzuschließen. Am 26. Juli 2016 wurde der Mann bedingt aus der Haft entlassen.

Die bedingte Haftentlassung im Ausmaß von acht Monaten wurde nun vom Landesgericht Korneuburg widerrufen. Im Zweifel freigesprochen wurde der Beschuldigte am Freitag vom Vorwurf, er habe am 20. Juli in Wien gefälschte deutsche Dokumente in einem Kuvert nach Griechenland schicken wollen, um die Papiere nach einem erneuten Ausreiseversuch verwenden zu können. Bei der Strafbemessung wirkten sich das teilweise Geständnis zu den Urkundendelikten und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben sei, mildernd aus. Erschwerend waren der Rückfall während der offenen Probezeit und das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Strafe an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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