Tabakgesetz: Amt nahm anonyme Anzeige nicht an

Salzburg - Wenn Aussage gegen Aussage steht sind anonyme Anzeigen wenig zielführend.

Acht Quadratmeter, ein kurzer Tresen, zwei Tische, je ein Aschenbecher: Ein Hort der Gaumenfreuden ist die kleine Kebab-Bude im Salzburger Einkaufszentrum Kiesel nicht. Trotzdem herrscht Rauchverbot. Nur hält sich – sehr zum Ärger von Karl K. – niemand daran. Der stellt in der Vorwoche den Pächter zur Rede, und wird dafür von Gästen angeschnauzt und bedroht.

Daraufhin meldet er den Verstoß gegen das Tabakgesetz im städtischen Strafamt. Doch der dortige Mitarbeiter weist die Anzeige zurück. "Der Herr wollte seine Adresse nicht nennen", erklärt er später. Das aber will Karl K. aus Angst vor der Drohung des Wirten nicht.

Und er muss es streng genommen auch nicht: Anonyme Anzeigen sind möglich. "Aber nicht zielführend", nimmt der Abteilungsleiter seinen Mitarbeiter in Schutz. "Wer eine Anzeige legt, sollte als Zeuge einvernommen werden können, oft steht es ja Aussage gegen Aussage. Da brauch ich die Daten."

K. aber fühlt sich vom Vorgehen des Beamten brüskiert. Ein kleiner Trost: Das betroffene Lokal wurde bereits angezeigt.

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