Strasshof: Von Lebensversicherung blieb Mini-Summe
Im Alter von 71 Jahren hatte Erich M. aus Strasshof im Bezirk Gänserndorf eine Entscheidung getroffen: Er will nach dem Ableben seinen Körper der Medizin bereit stellen. Dafür kaufte er seine damals bestehende Begräbniskostenversicherung zurück und steckte die 4000 Euro in eine fondsgebundene Lebensversicherung, die ihm von einem Versicherungsberater empfohlen wurde. Jetzt, nach zehn Jahren, der Schock für den 81-Jährigen.
"Von der ursprünglichen Summe sind gerade noch 551,59 Euro übrig, also weniger als 15 Prozent", berichtet Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer (AK) NÖ. Das Argument der Versicherung: Hohe Risiko-Kosten, weil der Veranlager bereits über 70 Jahre bei Vertragsabschluss war. "Ich habe zwar einen Verlust erwartet, aber mit dieser hohen Summe habe ich nicht gerechnet", zeigt sich Herr M. maßlos enttäuscht.
Die AK-Experten haben sich mittlerweile intensiv mit dem Fall beschäftigt und folgendes Problem festgestellt: Je kürzer die Laufzeit einer fondsgebundenen Lebensversicherung, desto mehr drücken Spesen und Steuer auf die Rendite. Es sei daher besonders fragwürdig, einem 71-Jährigen so ein Produkt zu verkaufen, wo davon auszugehen ist, dass die Versicherungslaufzeit wohl keine 40 Jahre betragen wird. Auch die "Performance" der Fonds dürfte unter den Erwartungen geblieben sein. Fazit der Arbeiterkammer: Ein falsches Produkt und eine falsche Ausgestaltung.
"Es ist wichtig, die Menschen auf die geltende Gesetzeslage und Transparenz hinzuweisen", betont Wieser. "Verpflichtend sind die Angaben von Modellrechnungswerten mit 0-prozentiger Wertentwicklung in den Vertragsunterlagen, um die Kosten für die Konsumenten transparent werden zu lassen. Das war eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer und ist eine zentrale Information für den Kunden, der dann einen Überblick hat, wie viel Geld in den Sparanteil fließt und wie viel das Produkt kostet."
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