Strafe für "erlegte" Milchkühe

Eines der angeschossenen Tiere
Obmann des Ökologischen Jagdverbandes vom VwGH in Schranken gewiesen.

Seitdem ein Waidmann mit 40-jähriger Jagderfahrung in Niederösterreich drei Milchkühe anstatt Rotwild "erlegte", beschäftigt die Causa Behörde und Gerichte – eineinhalb Jahre dauert der Fall schon an. Mit ihm ist auch der "Ökologische Jagdverband" ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Behörde ging mit aller Härte gegen den obersten Ökojäger vor und hat nach einem Verfahrensmarathon nun vom Höchstgericht recht bekommen.

Der Fall sorgte vor knapp zwei Jahren im Bezirk Neunkirchen für Schlagzeilen. Schauplatz war ein Musterrevier des Ökologischen Jagdverbandes. Dieser wird von der traditionellen Jägerschaft stark angefeindet, weil die Anhänger zum Schutz des Waldes den Wildbestand deutlich reduzieren wollen und vermehrt Abschüsse tätigen.

Kuhglocken

Angeheizt wurde der Konflikt zusätzlich, als der erfahrene Waidmann in der Dunkelheit drei mit Kuhglocken behängte Milchkühe mit Rotwild verwechselte und den Abzug betätigte. Die Tiere gehörten dem Prigglitzer Bürgermeister Franz Teix. Weil der zuständige Jagdaufseher und Obmann der Ökojagd, Franz P., den Fall nicht dem Tierarzt meldete sondern gemeinsam mit dem Schützen mit einer Barzahlung Schadenersatz leisten wollte, wurde er nach dem Tierschutzgesetz angezeigt. Außerdem war nur von einer angeschossenen Kuh die Rede, tatsächlich mussten aber drei Tiere eingeschläfert werden.

Außerdem gab es gegen Franz P. an die 25 andere Anzeigen wegen jagdlicher Verfehlungen. Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ahndete bereits mehrere davon mit einer Strafe. "Darüber hinaus sei die Vertrauenswürdigkeit wegen seines sonstigen Verhaltens erschüttert", heißt es in der Begründung der BH. Franz P. wurde daher die Jagdaufsicht entzogen. Dessen Anwalt, Alexander Pflaum, beeinspruchte das Urteil und ging in die nächste Instanz. Das Landesverwaltungsgericht hob das Urteil der BH tatsächlich auf.

Tierquälerei

Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kam es nun erneut zur Kehrtwende und die Strafe der Bezirkshauptmannschaft wurde bestätigt. Für Rechtsanwalt Pflaum ist die gesamte Vorgangsweise nicht nachzuvollziehen. "Der Vorwurf der Tierquälerei ist von der Behörde dermaßen konstruiert. Mein Mandant hat den Schützen nicht auf den Hochstand gesetzt und er war auch bei der Schussabgabe nicht dabei. Letztendlich wurde ihm vorgeworfen, dass er später den Tierarzt hätte rufen müssen. Das ist aber Aufgabe von Halter oder Verletzer eines Tieres", sagt Pflaum. In der Angelegenheit der Tierquälerei sei derzeit noch eine Revision beim VwGH anhängig. Pflaum hofft, dass das parallel laufende Verwaltungsstrafverfahren eingestellt wird. Denn dies sei immerhin die Grundlage für das Durchgreifen der BH.

Dem obersten Ökojäger droht aber weiteres Ungemach. "Es ist noch eine Vielzahl an Verfahren anhängig, die beeinsprucht wurden. Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat. Daher wird uns die Sache sicher noch einige Zeit beschäftigen", erklärt Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz.

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